Hallo MC,
mit der Fachhochschulreife, erfüllen Sie die Voraussetzung sich für die Studiengänge Sozialökonomie B. A. und Wirtschaftsingenieurwesen B.Sc. zu bewerben.
Siehe:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Wie Sie der verlinkten Webseite entnehmen können, gilt ein abgeschlossenes Studium als Hochschulzugangsberechtigung. Würden Sie Ihren derzeitigen Bachelor abschließen, könnten Sie sich mit dem Zeugnis für jeden Studiengang an der Universität Hamburg bewerben.
Aktuell gelten für Sie womöglich die Informationen, die Sie unter „Erfolgreiches Studieren“ finden.
Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, erwirbt damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule. Ein erfolgreiches Studium liegt vor, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber in der bisher zur Verfügung stehenden Zeit des Studiums (Minimum ein Jahr) 75% der möglichen Leistungspunkte erbracht hat, die hätten erbracht werden können.
Mit dieser Art der Hochschulzugangsberechtigung ist ausschließlich eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs möglich. Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist folglich ausgeschlossen.
Sie geben an derzeit im 10. Semester zu studieren. An der Universität Hamburg gilt für Bewerbungen ins höhere Fachsemester folgendes:
Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Hiervon kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgewichen werden. Daher ist ein Sonderantrag erforderlich, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits im vorletzten oder einem höheren als dem vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit befinden.
Falls Sie eine außergewöhnliche Härte, z. B. erheblich studienzeitverlängernde Auswirkungen einer länger andauernden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, geltend machen können, stellen Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist einen formlosen Antrag über
www.uni-hamburg.de/studium und fügen Sie geeignete Belege als Nachweis bei.
Das heißt, eine Bewerbung ins höhere Fachsemester wäre nur im Fall außergewöhnlicher Härte möglich. Vgl.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7445592
Ein "Rüberwechseln" wird für Sie demnach vermutlich nicht möglich sein. Sollten Sie sich dazu entscheiden sich für einen der beiden Studiengänge mit Ihrer Fachhochschulreife zu bewerben oder zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihrem Bachelor für einen anderen grundständigen Studiengang, können Ihnen ggf. Studienleistungen, die Sie in Ihrem Erststudium erbracht haben, anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch den Fachbereich nach Immatrikulation.
Vielleicht wollen Sie auch einmal einen Blick auf unsere angebotenen Masterstudiengänge werfen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rt=&index=
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann