Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen habe ich mich um einen Studienplatz für ein Lehramtsstudium, mit der Fächerkombination Englisch und Deutsch, beworben. Den hierfür notwendigen Sprachnachweis, in Form einer Durchschnitssnote von 11 Punkten in den letzten 4 Halbjahren der Oberstufe, kann ich vorweisen. Nun weiß ich jedoch nicht ob dieser noch vor Bewerbungsschluss am 15 Juli vorliegen muss und wenn dies der Fall sein sollte, wohin ich diesen senden müsste.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffte Sie können mir weiter helfen.
Liebe Aylin,
wenn Sie Ihr Abitur in Deutschland erworben haben, reicht es für eine formgerechte Bewerbung (Bachelor) an der Universität Hamburg aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und bis zum 15. Juli für ein Wintersemester elektronisch „abzuschicken“. Es ist erst bei der Einschreibung erforderlich, einen amtlich beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und ggfl. andere Nachweise wie Sprachzertifikate vorzulegen.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie Ihr Abitur in Deutschland erworben haben, reicht es für eine formgerechte Bewerbung (Bachelor) an der Universität Hamburg aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und bis zum 15. Juli für ein Wintersemester elektronisch „abzuschicken“. Es ist erst bei der Einschreibung erforderlich, einen amtlich beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und ggfl. andere Nachweise wie Sprachzertifikate vorzulegen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg