VPD Hochschulzugangsberechtigung

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mahler2
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Registriert: Di 15. Sep 2020, 10:15

Bearbeitet VPD Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von mahler2 »

Hallo,

Ich habe mich zum Wintersemester 2020/21 erfolgreich für den Bachelorstudiengang Historische Musikwissenschaft beworben. Da ich damals wie heute keinen europäischen Schulabschluss besitze (und meinen BA-Abschluss nicht vor der MA-Bewerbungsfrist abschließen werde), habe ich für die HZB eine Aberkennung meines US-amerikanischen Schulabschlusses in Form einer Vorprüfungsdokumentation (vpd) von uni-Assist erhalten. Nun möchte ich mich für den anschließenden Master (ebenfalls Historische Musikwissenschaft) im kommenden Wintersemester bewerben. Muss ich die Anerkennung meines ausländischen HZB-äquivalenten Anschlusses erneut beantragen oder reicht die bestehende vpd? Diese ist ja offiziell nur ein Jahr gültig, mir wurde damals allerdings gesagt, dass die Uni Hamburg diese grundsätzlich auch nach Ablauf deieser einjährigen Frist anerkennt.

Weitere Frage: Muss ich zur Masterbewerbung erneut Deutschkenntnisse nachweisen? Nach den Bewerbungsinformationen für den Masterstudiengang auf der Institutswebsite muss ich dies nicht, da ich meinen BA-Studiengang in Hamburg auf deutsch absolviert haben werde, auf einigen Uni-Seiten steht aber weiterhin, dass hierfür die Sprache der HZB ausschlaggebend ist.


Freundliche Grüße

Johannes Fischer
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Campus Center - L. Hildebrandt
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Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: VPD Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo Johannes Fischer,

Sie benötigen keine erneute Anerkennung. Die VPD reicht vollkommen.

Sollten Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, benötigen Sie tatsächlich einen Deutschnachweis. Den können Sie aber in der folgenden Form erbringen: "Die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde."
Siehe: www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse

Da Sie Ihr Bachelorstudium an der Uni Hamburg absolvieren, würde Ihr Transkript of Records als Nachweis genügen.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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