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Gefängnisstrafe

Verfasst: Mo 8. Apr 2024, 09:42
von Kop
Guten Tag,
Ich bin Student imk höhren Semester und muss wahrscheinlich für ein paar monate ins Gefängnis.Die Gründe hierfür möchte ich nicht genau erläutern, es handelt sich um eine Dummheit noch vor dem Studium. Kann ich einfach ein Urlaubssemester beantragen, ohne dass mir das zum Verhängnis wird ? Werde ich zwangsexmatrikuliert, weil ich vorgestraft bin ? Kann ich meine Bachelor-arbeit, nach dem Urlaubssemester schreiben und erhalte dann meinen Bachelor, auch mit Vorstrafe ?

würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Re: Gefängnisstrafe

Verfasst: Mo 8. Apr 2024, 12:16
von Campus Center - L. Hildebrandt
Hallo Kop,

Ihr Vorstrafenregister ist für Ihr Studium nicht relevant: Weder werden Sie zwangsexmatrikuliert, noch wird Ihnen der Abschluss des Studiums versagt.

Ein Grund für ein Urlaubssemester stellt der Gefängnisaufenthalt allerdings auch nicht dar. In den meisten Studiengängen ist es kein Problem, einfach ein Semester lang keine Veranstaltungen zu besuchen. Ich würde Ihnen empfehlen, einmal Rücksprache mit Ihrem Studienbüro zu halten. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

Mit freundlichen Grüßen,