Hallo,
ich habe eine Frage zum Verfahren im Anschluss an die Disputation: Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Cornelia Bock
Liebe Cornelia Bock,
"Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?"
Das ist eigentlich egal, da beide Wege zum gleichen Ziel führen, nämlich zur Exmatrikulation.
Der einzige Vorteil, wenn Sie die Exmatrikulation selbst beantragen und nicht einfach die Rückmeldefrist ungenutzt verstreichen lassen, ist, dass Sie die Exmatrikulationsbescheinigung bereits wenige Tage nach der Antragstellung in Ihrem STiNE-Account erhalten. Die Exmatrikulationen wegen fehlender Rückmeldung erfolgt etwas später (ca. Mitte Oktober) und erst dann erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Muss ich mich aktiv exmatrikulieren? Falls ja, wie? Oder reicht es, mich zum Wintersemester nicht zurückzumelden?"
Das ist eigentlich egal, da beide Wege zum gleichen Ziel führen, nämlich zur Exmatrikulation.
Der einzige Vorteil, wenn Sie die Exmatrikulation selbst beantragen und nicht einfach die Rückmeldefrist ungenutzt verstreichen lassen, ist, dass Sie die Exmatrikulationsbescheinigung bereits wenige Tage nach der Antragstellung in Ihrem STiNE-Account erhalten. Die Exmatrikulationen wegen fehlender Rückmeldung erfolgt etwas später (ca. Mitte Oktober) und erst dann erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung.
Liebe Grüße
Thomas Walter