Liebe*r fluoreszenz,
1) Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung auf unserer Webseite durch:
www.uni-hamburg.de/vpd.
Auf dieser Webseite finden Sie auch die relevanten Informationen zur Beantragung einer
Anerkennungsbescheinigung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der Universität Hamburg.
2) Bezüglich der Frage, welche ausländischen Bildungsabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt werden können und somit ein Studium bei uns ermöglichen, richten wir uns nach den Vorgaben der
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Bitte lesen Sie sich die Informationen zu Ihrem Bildungssystem bzw. Ihrem spezifischen Bildungsabschluss auf der Webseite der ZAB ("Anabin") durch:
https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt.
Sollten Sie anschließen immer noch unsicher sein, würde ich Ihnen raten, den Antrag auf Anerkennung in unserem
Online-Bewerbungsportal STiNE einfach zu stellen.
Die Antragstellung ist kostenlos und Sie erhalten als
Ergebnis entweder eine für die spätere Immatrikulation ohnehin erforderliche Anerkennungsbescheinigung oder die Mitteilung, dass Ihr Bildungsabschluss leider nicht anerkannt werden kann.
Liebe Grüße
Thomas Walter