Liebe Maja Mutzenbach,
1) "Kann ich mich auch bei Ihnen bewerben, wenn ich bereits an einer anderen Universität in Deutschland in Psychologie eingeschrieben bin, aber an die Universität Hamburg wechseln möchte?"
Ja.
Die Regelung zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester, die eine solche Bewerbung an der Universität Hamburg bis vor Kurzem noch verhindert hätte, wird durch eine Änderung der
Universitäts-Zulassungssatzung ab dem Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2024/25 nicht mehr gelten.
Eine Bewerbung für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs ist also auch dann möglich, wenn Studierende bereits für den gleichen Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren.
2) "Sollte eine Bewerbung möglich sein und ich eine Zulassung für Psychologie bei Ihnen erhalten, ist dann eine automatische Höherstufung aufgrund anrechenbarer Leistungen ohne eine weitere Bewerbung für die Höherstufung möglich oder bleibe ich im ersten Semester?"
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Ob anerkennbare Leistungen vorhanden sind, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs anschauen:
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... logie.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden:
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
In der Regel erfolgt nach einer Anerkennung von Leistungen eine Hochstufung in das zu den anerkannten Leistungen passende Fachsemester.
3) "Falls Letzteres zutrifft, kann die Studienzeit dann verkürzt werden (z.B. auf vier Semester) oder muss ich trotzdem sechs Semester absolvieren?"
Um Missverständnisse zu vermeiden, weise ich darauf hin, dass es weder eine Mindest- noch eine Höchstdauer für das Studium gibt. Wie lange Sie einen Studiengang studieren, hängt weitgehend von Ihnen ab.
Die 6 Semester Regelstudienzeit, von denen Sie hier sprechen, bedeuten nicht, dass Sie mindestens oder maximal 6 Semester studieren müssen bzw. können. Die Regelstudienzeit ist lediglich der Zeitraum, in dem es aufgrund des Lehr- und Prüfungsangebots der Hochschule möglich sein muss, den Studiengang abzuschließen.
Liebe Grüße
Thomas Walter