Lieber friedolin11,
"Ich habe gehört, dass, wenn ein Modul nicht bestanden hat, es unmöglich ist, den Studiengang erneut an einer anderen Uni zu studieren."
Ob das Studium auch nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung noch möglich ist oder nicht, hängt von der konkreten Prüfung ab.
Wenn Sie nach der maximalen Anzahl von Prüfungsversuchen eine Prüfung an einer deutschen Hochschule nicht bestanden haben, so gilt diese als
endgültig nicht bestanden.
Sie müssen bei der Bewerbung an der Universität Hamburg angeben, ob Sie in der Vergangenheit eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Sofern es eine inhaltliche Nähe dieser endgültig nicht bestandenen Prüfung zu dem gewünschten Studiengang an der Universität Hamburg gibt, wäre zu Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzureichen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Schreiben des zuständigen Fachbereiches der Universität Hamburg (in diesem Fall also des
Fachbereiches Biologie), welches bestätigt, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtbestandteil des Studiengangs ist, den Sie an der Universität Hamburg studieren wollen, und somit keinen Hinderungsgrund für das Studium darstellt.
Sollte der Fachbereich zu der Einschätzung kommen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung auch Teil des gewünschten Studiengangs der Universität Hamburg ist, dann erhalten Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und können den Studiengang leider nicht bei uns studieren.
Ich würde Ihnen raten, sich frühzeitig an den Fachbereichen Biologie zu wenden, um zu prüfen, ob Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten können.
Liebe Grüße
Thomas Walter