Liebe maria.kern2410,
1) "einen Nachweis meiner Krankenversicherung erbringen"
Bitte reichen Sie in keinem Fall Dokumente (weder digital noch in Papierform) bezüglich Ihres Krankenversicherungsstatus bei uns ein.
Die Meldung des Krankenversicherungsstatus läuft seit dem 01.01.2022 ausschließlich über das
Elektronische Studenten-Meldeverfahren ("ESMV").
Sie können sich alle relevanten Informationen zu diesem Meldeprozess auf unserer Webseite durchlesen:
www.uni-hamburg.de/kv.
2) "Stellt das ein Problem für die Bewerbung/Zulassung/Immatrikulation da?"
Nein.
Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, müssen Sie die Zulassung innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist nach Erhalt des Zulassungsbescheids annehmen, indem Sie den digitalen Immatrikulationsantrag mit Ihren Immatrikulationsunterlagen abschicken.
Falls Ihr Immatrikulationsantrag bewilligt wird, erfolgt zunächst die vorläufige Immatrikulation (siehe
www.uni-hamburg.de/ae).
Anschließend müssen Sie noch Ihren Krankenversicherungsstatus nachweisen (siehe 1) sowie den Semesterbeitrag überweisen. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, erfolgt die endgültige Immatrikulation.
Der Nachweis des Krankenversicherungsstatus durch eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse über das ESMV ist also eine notwendige Bedingung für die endgültige Immatrikulation, welche aber problemlos nach dem Ende der Immatrikulationsfrist von Ihnen erfüllt werden kann.
Liebe Grüße
Thomas Walter