Bewerbungsunterlagen

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maria.kern2410
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Bewerbungsunterlagen

Beitrag von maria.kern2410 »

Hallo,
wenn ich mich Einschreiben möchte, muss ich unteranderem einen Nachweis meiner Krankenversicherung erbringen, dass ich entweder befreit oder familienversichert bin. Ich bin aber aktuell Vollzeit angestellt und über meinen Arbeitgeber versichert. Ich werde es vermutlich auch bei der Einreichung der Unterlagen noch sein. Da ich erst kündigen möchte, wenn ich den Studienplatz sicher hab. Stellt das ein Problem für die Bewerbung/Zulassung/Immatrikulation da?
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2757
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe maria.kern2410,

1) "einen Nachweis meiner Krankenversicherung erbringen"

Bitte reichen Sie in keinem Fall Dokumente (weder digital noch in Papierform) bezüglich Ihres Krankenversicherungsstatus bei uns ein.

Die Meldung des Krankenversicherungsstatus läuft seit dem 01.01.2022 ausschließlich über das Elektronische Studenten-Meldeverfahren ("ESMV").

Sie können sich alle relevanten Informationen zu diesem Meldeprozess auf unserer Webseite durchlesen: www.uni-hamburg.de/kv.

2) "Stellt das ein Problem für die Bewerbung/Zulassung/Immatrikulation da?"

Nein.

Sofern Ihre Bewerbung erfolgreich ist, müssen Sie die Zulassung innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist nach Erhalt des Zulassungsbescheids annehmen, indem Sie den digitalen Immatrikulationsantrag mit Ihren Immatrikulationsunterlagen abschicken.

Falls Ihr Immatrikulationsantrag bewilligt wird, erfolgt zunächst die vorläufige Immatrikulation (siehe www.uni-hamburg.de/ae).

Anschließend müssen Sie noch Ihren Krankenversicherungsstatus nachweisen (siehe 1) sowie den Semesterbeitrag überweisen. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, erfolgt die endgültige Immatrikulation.

Der Nachweis des Krankenversicherungsstatus durch eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse über das ESMV ist also eine notwendige Bedingung für die endgültige Immatrikulation, welche aber problemlos nach dem Ende der Immatrikulationsfrist von Ihnen erfüllt werden kann.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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