Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre über den Portal Stine bewerben und es gibt noch einige Unklarheit, wobei ich ihre Hilfe brauche.
Als Vorraussetzung steht es bei der Seite https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1027509612, dass ich eine schriftliche Bestätigung über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache vorlegen soll. Die Fragen sind:
- Unter welche Form soll diese schrifliche Bestätigung geschrieben werden?
- Wann soll es an der Universität zugeschickt werden? Ob gleichzeitig mit der Online- Bewerbung oder erst nachdem man einen Zusage bekommt?
- Wie werde ich nachher über die Zu- bzw. Absage informieren?
- Welche Unterlagen müssen bei der Immatrikulation erreicht werden?
Ich bedanke mich im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Nguyen
Hallo Nguyen,
in der Online-Bewerbung müssen Sie bereits Ihre ausreichenden Englischkenntnisse bestätigen. Der schriftliche Nachweis darüber erfolgt jedoch erst bei der Immatrikulation. Dabei ist es völlig ausreichend, ein formloses Schreiben einzureichen. Die Bestätigung sollte die folgenden Aussagen enthalten:
Name und Adresse der Bewerberin/des Bewerbers
„Hiermit bestätige ich, dass ich über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfüge, um wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen ggf. auch in englischer Sprache absolvieren zu können.“
Ort, Datum,
Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers
Der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird Ihnen in Ihrem Bewerber-Account unter „Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Termine zur Veröffentlichung der Bescheide finden Sie hier:
https://www.stine.uni-hamburg.de/script ... 9,-A100101
Eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen bei der Immatrikulation, finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
in der Online-Bewerbung müssen Sie bereits Ihre ausreichenden Englischkenntnisse bestätigen. Der schriftliche Nachweis darüber erfolgt jedoch erst bei der Immatrikulation. Dabei ist es völlig ausreichend, ein formloses Schreiben einzureichen. Die Bestätigung sollte die folgenden Aussagen enthalten:
Name und Adresse der Bewerberin/des Bewerbers
„Hiermit bestätige ich, dass ich über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfüge, um wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen ggf. auch in englischer Sprache absolvieren zu können.“
Ort, Datum,
Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers
Der Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird Ihnen in Ihrem Bewerber-Account unter „Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Termine zur Veröffentlichung der Bescheide finden Sie hier:
https://www.stine.uni-hamburg.de/script ... 9,-A100101
Eine Checkliste über die einzureichenden Unterlagen bei der Immatrikulation, finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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