Verzicht bei Zweitstudium

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RamenFotograf
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Registriert: Do 9. Mai 2024, 10:44

Bearbeitet Verzicht bei Zweitstudium

Beitrag von RamenFotograf »

Liebs Forum-Team,

ich habe bereits an der Uni Hamburg studiert und bin derzeit berufstätig. Gerne möchte ich ein Zweitstudium an der Uni HH machen. Leider ist die Planung nicht ganz einfach, da ich viele finanzielle Verpflichtungen haben. Daher habe ich die Frage, ob ein eventueller Verzicht auf den Studienplatz (falls sich dies im Notfall nicht vermeiden ließe), soweit ich einen bekommen sollte, Nachteile mit sich bringt? Gibt es Sperrzeiten oder ähnliches? Sind Besonderheiten zu beachten, da es sich um ein Zweitstudium handelt?

Selbstverständlich frage ich dies lediglich für den Fall, dass bei der Planung etwas unvermeidbares dazwischenkommen sollte.

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2757
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Verzicht bei Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe RamenFotograf,

1) "Daher habe ich die Frage, ob ein eventueller Verzicht auf den Studienplatz (falls sich dies im Notfall nicht vermeiden ließe), soweit ich einen bekommen sollte, Nachteile mit sich bringt"

Nein. Ein Verzicht bringt keinerlei Nachteile mit sich und hat keine Auswirkungen auf spätere Bewerbungsverfahren.

2) "Gibt es Sperrzeiten oder ähnliches?"

Nein.

2) "Sind Besonderheiten zu beachten, da es sich um ein Zweitstudium handelt?"

a) Da es an der Universität Hamburg keine gesonderte Zweistudiumsquote oder Ähnliches gibt, bewerben Sie sich ganz regulär, wie dies auch Bewerber*innen tun, die noch kein Studium abgeschlossen haben.

Dies gilt nicht für die Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie für welches die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) zuständig ist.

b) Bitte beachten Sie, dass ein abgeschlossenes Studium, ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) darstellt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html)

Sofern Sie über mehr als eine HZB verfügen (z.B. Abitur und Studienabschluss) können Sie frei wählen, welchen Bildungsabschluss Sie als Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verwenden wollen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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