Verzicht bei Zweitstudium

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RamenFotograf
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Bearbeitet Verzicht bei Zweitstudium

Beitrag von RamenFotograf »

Liebs Forum-Team,

ich habe bereits an der Uni Hamburg studiert und bin derzeit berufstätig. Gerne möchte ich ein Zweitstudium an der Uni HH machen. Leider ist die Planung nicht ganz einfach, da ich viele finanzielle Verpflichtungen haben. Daher habe ich die Frage, ob ein eventueller Verzicht auf den Studienplatz (falls sich dies im Notfall nicht vermeiden ließe), soweit ich einen bekommen sollte, Nachteile mit sich bringt? Gibt es Sperrzeiten oder ähnliches? Sind Besonderheiten zu beachten, da es sich um ein Zweitstudium handelt?

Selbstverständlich frage ich dies lediglich für den Fall, dass bei der Planung etwas unvermeidbares dazwischenkommen sollte.

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Verzicht bei Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe RamenFotograf,

1) "Daher habe ich die Frage, ob ein eventueller Verzicht auf den Studienplatz (falls sich dies im Notfall nicht vermeiden ließe), soweit ich einen bekommen sollte, Nachteile mit sich bringt"

Nein. Ein Verzicht bringt keinerlei Nachteile mit sich und hat keine Auswirkungen auf spätere Bewerbungsverfahren.

2) "Gibt es Sperrzeiten oder ähnliches?"

Nein.

2) "Sind Besonderheiten zu beachten, da es sich um ein Zweitstudium handelt?"

a) Da es an der Universität Hamburg keine gesonderte Zweistudiumsquote oder Ähnliches gibt, bewerben Sie sich ganz regulär, wie dies auch Bewerber*innen tun, die noch kein Studium abgeschlossen haben.

Dies gilt nicht für die Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahrens (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie für welches die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) zuständig ist.

b) Bitte beachten Sie, dass ein abgeschlossenes Studium, ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) darstellt (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html)

Sofern Sie über mehr als eine HZB verfügen (z.B. Abitur und Studienabschluss) können Sie frei wählen, welchen Bildungsabschluss Sie als Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verwenden wollen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
RamenFotograf
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Re: Verzicht bei Zweitstudium

Beitrag von RamenFotograf »

Vielen lieben Dank!
RamenFotograf
Beiträge: 3
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Re: Verzicht bei Zweitstudium

Beitrag von RamenFotograf »

Lieber Herrn Walter,

alternativ habe ich überlegt in Teilzeit Lehramt zu studieren soweit möglich.

Auch hier habe ich mir einige Fragen gestellt. Gleichwohl bin ich mir nicht sicher, ob dieses Forum der richtige Ort für diese Fragen ist. Sollte ich einen neuen Thread erstellen oä sagen Sie mir gerne Bescheid! Gleichwohl äußere ich vorsorglich mein Anliegen:

Da ich voraussichtlich nicht die finanziellen Mittel habe ein mehrjähriges Vollzeitstudium auf Lehramt zu stemmen, habe ich überlegt meine Stundenzahl bei der Arbeit auf Teilzeit (50 %) zu reduzieren und das Lehramtsstudium ebenfalls in Teilzeit absolvieren.

Frage: Ist es möglich an der Uni HH in Teilzeit Lehramt zu studieren (50%), um nebenbei den Lebensunterhalt zu bestreiten?

Zudem habe ich auf der Website der Uni HH gesehen, welche Module für die einzelnen Teilstudiengänge (bzgl. Lehramt) insgesamt zu belegen sind.

Frage: Welche der Module wären bei einem Studieren in Teilzeit jeweils pro Semester zu belegen? Steht die Wahl den Studierenden frei zur Verfügung, welche Kurse belegt werden (sodass es bspw. auf die Arbeit abgestimmt werden könnte)?

Frage: Wie wäre es mit den (Pflicht-)Praktika, soweit ein Teilzeitstudium möglich ist?
Zudem frage ich mich, ob Erfahrungen aus meinem alten Studiengang angerechnet werden können?

Frage: Wo kann ich mich insoweit informieren?

Ich hoffe, dass Sie mir bei den offenen Fragen weiterhelfen können und möchte mich bereits vorab vielmals bedanken!
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Verzicht bei Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber RamenFotograf,

1) "Ist es möglich an der Uni HH in Teilzeit Lehramt zu studieren (50%), um nebenbei den Lebensunterhalt zu bestreiten?"

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie finden alle relevanten Informationen zum Teilzeitstudium auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/teilzeit.

2) "Steht die Wahl den Studierenden frei zur Verfügung, welche Kurse belegt werden (sodass es bspw. auf die Arbeit abgestimmt werden könnte)?"

Ja, sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium können die Studierenden an der Universität Hamburg frei entscheiden, welche Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Module sie in einem Semester belegen möchten. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Modulen ist somit Teil der normalen individuellen Studienorganisation.

3) "Wie wäre es mit den (Pflicht-)Praktika, soweit ein Teilzeitstudium möglich ist?"

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH), das für die Praktika im Lehramtsstudium zuständig ist: https://www.zlh-hamburg.de/studium/praktika.html.

4) "Zudem frage ich mich, ob Erfahrungen aus meinem alten Studiengang angerechnet werden können?"

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des gewünschten Studiengangs Lehramtsstudiengangs anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... laene.html.

Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

5) "Wo kann ich mich insoweit informieren?"

Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie in unserem Infoportal Lehramt: https://www.lehramt.uni-hamburg.de.

Sofern es Ihnen um Erfahrungsberichte von Studierenden mit dem Teilzeitstudium geht, wäre ein Kontakt zum Fachschaftsrat Lehramt eventuell hilfreich: https://www.ew.uni-hamburg.de/ueber-die ... hramt.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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