Lieber RamenFotograf,
1) "Ist es möglich an der Uni HH in Teilzeit Lehramt zu studieren (50%), um nebenbei den Lebensunterhalt zu bestreiten?"
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie finden alle relevanten Informationen zum Teilzeitstudium auf folgender Webseite:
www.uni-hamburg.de/teilzeit.
2) "Steht die Wahl den Studierenden frei zur Verfügung, welche Kurse belegt werden (sodass es bspw. auf die Arbeit abgestimmt werden könnte)?"
Ja, sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium können die Studierenden an der Universität Hamburg frei entscheiden, welche Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Module sie in einem Semester belegen möchten. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Modulen ist somit Teil der normalen individuellen Studienorganisation.
3) "Wie wäre es mit den (Pflicht-)Praktika, soweit ein Teilzeitstudium möglich ist?"
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das
Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH), das für die Praktika im Lehramtsstudium zuständig ist:
https://www.zlh-hamburg.de/studium/praktika.html.
4) "Zudem frage ich mich, ob Erfahrungen aus meinem alten Studiengang angerechnet werden können?"
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des gewünschten Studiengangs Lehramtsstudiengangs anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... laene.html.
Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
5) "Wo kann ich mich insoweit informieren?"
Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie in unserem
Infoportal Lehramt:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de.
Sofern es Ihnen um Erfahrungsberichte von Studierenden mit dem Teilzeitstudium geht, wäre ein Kontakt zum
Fachschaftsrat Lehramt eventuell hilfreich:
https://www.ew.uni-hamburg.de/ueber-die ... hramt.html.
Liebe Grüße
Thomas Walter