Guten Tag,
falls jemand zunächst Abitur gemacht hat und später dann einen Bachelor und einen Master-Abschluss gemacht hat (jeweils "of Arts") - kann die Person sich dann aussuchen welche Note bei der Bewerbung als Note der Hochschulzugangsberechtigung angegeben wird?
Hallo TTThom ,
wenn Sie sich anschließend für einen Bachelorstudiengang an der Universität Hamburg bewerben möchten, können Sie sich mit der Note Ihres Abiturs oder alternativ mit der Note Ihres Bachelorzeugnisses bewerben. Das Abschlusszeugnis eines Masterstudiengangs gilt nicht als HZB.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie sich anschließend für einen Bachelorstudiengang an der Universität Hamburg bewerben möchten, können Sie sich mit der Note Ihres Abiturs oder alternativ mit der Note Ihres Bachelorzeugnisses bewerben. Das Abschlusszeugnis eines Masterstudiengangs gilt nicht als HZB.
Mit besten Grüßen,
BK
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