Studium Lehramt an berufsbildenen Schulen

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chiaraleser@gmail.com
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Registriert: Mi 15. Mai 2024, 10:02

Bearbeitet Studium Lehramt an berufsbildenen Schulen

Beitrag von chiaraleser@gmail.com »

Hallo liebes Campus-Center Team,

ich möchte mich dieses Jahr für das Wintersemester 24/25 (Beginn 01.10.2025) für das obengenannte Studium mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften bewerben. Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert.

Nach meiner Recherche zum Studium sind noch ein paar Fragen offen.
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Euch freuen. Vielen lieben Dank.

Folgende Fragen habe ich hierzu;

1. Fächerkombination: Laut meiner Recherche kann ich folgende zwei Unterrichtfächer studieren; Berufliche Fachrichtung: Steuerlehre und allgemeines Unterrichtsfach: Englisch (mit 11 Punkten in einer der 4 Halbjahresnoten im Abiturzeugnis, genau das trifft bei mir hier zu) Habe ich das richtig verstanden?

2. Lehrplan: Gibt es ein aktuellen Lehrplan zum dem Studium? Wo kann ich ihn finden?

3. Teilzeitstudium: Ich habe gelesen, das man diesen Studiengang mit meiner Fachrichtung auch als ein Teilzeitstudium studieren (beantragen) kann. Das interessiert mich wirklich sehr, da ich meinen aktuellen Arbeitgeber gerne behalten möchte und ich meine Wohnung und etc. nebenbei noch finanzieren muss.
Ist hierfür die Anzahl der Teilzeitstudierenden begrenzt? Bewirbt man sich direkt für ein Teilzeitstudium? oder in zwei Schritten? So wie ich das richtig gelesen habe, muss man für jedes weitere Studienjahr wieder ein Teilzeitstudium beantragen, da dies nur für zwei Semester gültig ist oder? Ist es empfehlenswert noch nebenbei zu arbeiten? Gibt es hier eventuelle Erfahrungsberichte von ehemaligen/aktuellen Studenten?

4. Bewerbung über das STINE-Portal: Ich habe mich dort schon registriert und angemeldet. Aktuell finde ich das Studium bei der Auswahl nicht? Liegt das daran, dass man sich erst ab dem 01.06.2024 bewerben kann? Die Bescheinigung zu dem Erwartungsscheck Lehramt lade ich mit bei der Bewerbung hoch? Muss die Bescheinigung auf das gleiche Datum wie die Bewerbung datiert sein? Oder kann ich das schon ein paar Tage vorher machen? Man kann diesen Test doch auch einfach erstmal zur Übung durchführen oder?

Vielen Dank für Eure Zeit und Mühe!

Ganz liebe Grüße
Chiara
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 483
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Studium Lehramt an berufsbildenen Schulen

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo Chiara,
zunächst einmal beginnt das Wintersemester 24/25 am 1.10.2024.

1. Die berufliche Fachrichtung Steuerlehre gibt es nicht. Ihre berufliche Fachrichtung wäre dann Wirtschaftswissenschaften. Ansonsten liegen Sie mit Ihren Aussagen richtig.

2. Ich nehme an, Sie meinen ein Modulhandbuch. Da das Lehramtsstudium aus drei Teilstudiengängen besteht, gibt es nicht so etwas wie ein Modulhandbuch für das Lehramtsstudium.

Den Aufbau des Lehramtsstudiums finden Sie hier beschrieben: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... aenge.html
Modulhandbuch des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaften: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/s ... b-bed.html
Modulhandbuch des Teilstudiengangs Wirtschaftswissenschaften: https://www.bwl.uni-hamburg.de/studium/ ... ichung.pdf
Modulhandbuch des Teilstudiengangs Englisch https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... d-lab.html

3. Den Großteil Ihrer Fragen zum Teilzeitstudium finden Sie hier beantwortet: www.uni-hamburg.de/teilzeit Die Anzahl ist nicht begrenzt.
Beachten Sie allerdings, dass ein Teilzeitstudium nicht dasselbe wie ein berufsbegleitendes Studium ist.

„Ist es empfehlenswert noch nebenbei zu arbeiten? Gibt es hier eventuelle Erfahrungsberichte von ehemaligen/aktuellen Studenten?“
Es ist zumindest nicht unüblich. Viele der Studierenden arbeiten nebenher. Nun ist ein Studium natürlich auch zeit- und arbeitsintensiv. Es ist schon realistisch, dass Ihre Studienzeit sich dadurch verlängert. Solange Sie damit keine Probleme haben, sind Studium und Beruf in der Regel gut vereinbar. Es gibt keine Sammlung von Erfahrungsberichten. Sollten Sie einen Erfahrungsaustausch mit Studierenden wünschen, könnten Sie sich mal beim Fachschaftsrat Lehramt melden: https://www.ew.uni-hamburg.de/ueber-die ... hramt.html

4. „Liegt das daran, dass man sich erst ab dem 01.06.2024 bewerben kann?“
Genau daran liegt es.

Der Nachweis über die Teilnahme an einem anonymen Selbsttest muss bei der Bewerbung hochgeladen werden. Wann Sie den gemacht haben, ist egal. Sie müssen den auch nicht üben. Das Ergebnis des Tests hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Lehramtsstudienplätze an der Universität Hamburg, es geht vielmehr um die Reflexion des Studienwunsches. Der Nachweis erstreckt sich auch nur auf die Teilnahme und nicht auf das Ergebnis.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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