Liebe Frau Kopriwa,
Das ist möglich. Sofern Sie den Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft studieren wollen, ist bei der Bewerbung für ein Zweitstudium nichts besonderes zu beachten - Sie bewerben sich regulär als Studienanfängerin und unterliegen auch keinen besonderen Zugangsbedingungen aufgrund dessen, dass es sich um Ihr zweites Studium handelt.
Ganze Studienabschlüsse werden an der Uni Hamburg nicht pauschal für ein folgendes Studium angerechnet. Einzelne Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen aber für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs Erziehungs- und Bildungswissenschaft anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 070912.pdf (ab S. 7) Da Sie im Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft auch ein Nebenfach benötigen, gibt es hier auch, sofern Sie das Nebenfach entsprechend wählen (z.B. Kunstgeschichte oder Anglistik/Amerikanistik), die Möglichkeit der Anrechnung Ihrer Leistungen für das Nebenfach. Die in den Nebenfächern erforderlichen Module finden Sie in der Regel in den Fachspezifischen Bestimmungen der entsprechenden Hauptfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ungen.html
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen für bestimmte Module müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft finden Sie hier:
https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/s ... ntrum.html Kontaktdaten der Ansprechpersonen für Anrechnungen in den Nebenfächern erhalten Sie über die für die Fächer zuständigen Studienbüros:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ueros.html
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling