Liebe Silke,
Bei einem Vollzeitstudium wird davon ausgegangen, dass Sie dem Studium ca. 40 Stunden in der Woche widmen können, d.h. der Umfang entspricht der einer Vollzeit-Berufstätigkeit. Wie viel Zeit das Studium dann de facto in Anspruch nimmt, hängt von vielen Faktoren, z.B. Ihren Vorkenntnissen auf dem Gebiet, das Sie studieren, Ihrem individuellen Lerntempo, der Zeit, die Sie ggf. neben dem Studium für eine Erwerbstätigkeit aufwenden müssen etc. ab. Die Präsenzzeit an der Uni ist dabei für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich. Eine Orientierung bezüglich der Präsenzzeit im Studiengang Gebärdensprachdolmetschen können Sie den Fachspezifischen Bestimmungen für den Studiengang entnehmen, indem Sie sich die Studienpläne und Modulbeschreibungen (ab S.3 ) anschauen, die den Umfang der zu besuchenden Veranstaltungen spezifizieren:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 150902.pdf "SWS" steht dabei jeweils für "Semesterwochenstunden"- 2 SWS bedeutet zum Beispiel, dass Sie in der Vorlesungszeit für die betreffende Veranstaltung 2 Stunden an der Uni verbringen. Variierend sind dann die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten sowie die Zeiten, die Sie für die Erbringung von Studienleistungen und für die Prüfungsvorbereitung aufwenden - all dies sind aber Zeiten, die Sie nicht an der Uni verbringen müssen, sondern individuell planen können.
Bezüglich des zeitlichen Umfangs einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen. Sie müssen hier aber beachten, dass Sie ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 20 Stunden sozialversicherungsrechtlich trotz Immatrikulation an einer Hochschule nicht als Studierende gelten. Ob das in Ihrem Fall negative Konsequenzen hätte, kann ich auf der Basis der Informationen, die ich über Sie habe, nicht beurteilen, da dies immer von der individuellen Situation abhängt. Bezüglich einer Tätigkeit neben dem Studium sollten Sie auch bedenken, dass die Studiengänge an der Uni Hamburg so konzipiert sind, dass Studierende dem Grundsatz nach die volle Wochenarbeitszeit auf das Studium verwenden sollten. Wenn Sie neben dem Studium einer Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen, auch im Teilzeitstudium sollte aber Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen, da Sie für das Studium mindestens die Hälfte Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zur Verfügung haben sollten.
Eine Platz in den Wohnheimen des Studierendenwerks Hamburg könne Sie leider nicht erhalten, da es für diese Plätze eine Altersbeschränkung gibt, die bei 35 Jahren liegt.
Für die Bewerbung für eine Studienplatz bestehen keine Altersgrenzen, d.h. hier spielt Ihre Alter keine Rolle. Mit einer Abiturdurchschnittsnote von 2,5 haben Sie bei einer Bewerbung für den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen eher eine Chance einer Zulassung über Ihre Wartezeit, da die NC-Werte für diesen Studiengang in den vergangenen Jahren immer zwischen 2,2 und 1,8 lag, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... mester.pdf Bezüglich der Wartezeit lag der für eine Zulassung im Studiengang Gebärdensprachdolmetschen erforderliche Wert in den vergangenen Jahren regelmäßig bei 10 Wartesemestern, d.h. der maximalen Anzahl von Wartesemestern, die bei einer Bewerbung an der Uni Hamburg berücksichtigt wied. Sofern es für einen bestimmten Studiengang mehre Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern gibt, als Studienplätze in der Wartezeitquote verfügbar sind, entscheidet hier das Los. Sicher ist eine Zulassung mit 10 Wartesemestern also nicht, Sie haben aber in jedem Fall eine Chance auf Losglück, wenn Sie sich bewerben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling