Wartesemester
Verfasst: Do 30. Mai 2024, 07:21
Hallo liebes Forum-Team,
ich möchte mich zum Sommersemester 2025/26 für den Studiengang der Rechtswissenschaften bewerben.
Leider liegt mein NC bei 2,7 und ich habe gesehen, dass es damit nicht sicher ist, ob ich zugelassen werde.
Ich habe allerdings schon 2019 mein Abitur geschrieben und habe voraussichtlich Ende Januar 2025 meine zweite Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
2020/21 war ich für ein Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert, da weiß ich, dass diese Zeit nicht als Wartesemester gilt.
Meine 1. Frage ist:
Zählt die Ausbildungszeit denn automatisch als Wartesemester oder hätte ich mich dafür dann schon 2019 einschreiben müssen, um die Wartesemester zu sammeln?
Meine 2. Frage ist:
Wenn ich mich schon zum Wintersemester 2024/25 bewerbe und zugelassen werde, kann ich den Studienstart dann ein Semester schieben oder muss ich mich dann zum Sommersemester 2025/26 neu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Kim
ich möchte mich zum Sommersemester 2025/26 für den Studiengang der Rechtswissenschaften bewerben.
Leider liegt mein NC bei 2,7 und ich habe gesehen, dass es damit nicht sicher ist, ob ich zugelassen werde.
Ich habe allerdings schon 2019 mein Abitur geschrieben und habe voraussichtlich Ende Januar 2025 meine zweite Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
2020/21 war ich für ein Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert, da weiß ich, dass diese Zeit nicht als Wartesemester gilt.
Meine 1. Frage ist:
Zählt die Ausbildungszeit denn automatisch als Wartesemester oder hätte ich mich dafür dann schon 2019 einschreiben müssen, um die Wartesemester zu sammeln?
Meine 2. Frage ist:
Wenn ich mich schon zum Wintersemester 2024/25 bewerbe und zugelassen werde, kann ich den Studienstart dann ein Semester schieben oder muss ich mich dann zum Sommersemester 2025/26 neu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Kim