Guten Tag,
ich studiere derzeit an der TUHH und bewerbe mich aber für das kommende Wintersemester an der UHH für einen anderen Studiengang. Da ich für das derzeitige Sommersemester noch an der TUHH immatrikuliert bin, frage ich mich jetzt, wie genau mein Bewerbungsverfahren aussehen sollte. Meine erste Frage ist, zu welchem Zeitpunkt ich meine Exmatrikulation beantragen sollte. Denn wenn ich eine Zusage von der UHH habe, bin ich ja nicht automatisch immatrikuliert, sondern muss noch die ganzen Immatrikulationsunterlagen ausfüllen und abschicken. Andernfalls, darf man ja nicht an zwei Unis gleichzeitig immatrikuliert sein. Zusätzlich kommt noch die Frage des Kindergelds dazu. Das Studium beginnt ja erst September/Oktober und wenn ich nun exmatrikuliere, um mich dann bei der UHH zu immatrikulieren, würde ich doch theoretisch kein Kindergeld mehr beziehen können oder? Möglicherweise gibt es hierbei wie nach dem Abitur einen Übergangszeitraum, wo das Kindergeld ausgezahlt wird, solange man nachweisen kann, dass man zum Wintersemester anfängt zu studieren. All diese Fragen beschäftigen mich gerade bei meinem Wechsel von der TUHH an die UHH und ich wär sehr erleichtert, wenn mir jemand dabei aushelfen könnte.
Viele Grüße
Mike
Hallo Mike,
Sie müssen Ihre Exmatrikulation nicht direkt zur Immatrikulation an der Uni Hamburg beantragen. Sie haben vollkommen recht, dass nur unter Ausnahmefällen ein Doppelstudium möglich ist.
Eine kurzfristige Überschneidung wird allerdings nicht wie ein Doppelstudium gehandhabt.
Bei einer Zulassung können Sie im Immatrikulationsantrag angeben, dass Sie aktuell an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und versichern, dass Sie sich von dieser Hochschule exmatrikulieren lassen.
Das Einreichen einer Exmatrikulationsbescheinigung ist nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen,
Sie müssen Ihre Exmatrikulation nicht direkt zur Immatrikulation an der Uni Hamburg beantragen. Sie haben vollkommen recht, dass nur unter Ausnahmefällen ein Doppelstudium möglich ist.
Eine kurzfristige Überschneidung wird allerdings nicht wie ein Doppelstudium gehandhabt.
Bei einer Zulassung können Sie im Immatrikulationsantrag angeben, dass Sie aktuell an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und versichern, dass Sie sich von dieser Hochschule exmatrikulieren lassen.
Das Einreichen einer Exmatrikulationsbescheinigung ist nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung