Bei der Bewerbung für einen Master über STiNE komme ich auf die Seite auf der ich meine „Hochschulzugangsberechtigung“ angeben muss:
Logischer Weise gebe ich hier erstmal meinen Schulabschluss (aHr) an.
Da ich aber zum jetzigen Zeitpunkt meinen Bachelor (an der Uni Siegen) noch nicht abgeschlossen habe, weiß ich nicht, ob ich diesen mit dem Datum 30.09.2024 über "Sonstige Studienberechtigung (aHR)" auch noch angeben soll, oder ob hier die Angabe meiner allgemeinen Hochschulreife (aHr) ausreicht?
Danke schonmal im Voraus.