Hallo,
ich möchte mich für ein Lehramt für das WS24/25 bewerben und habe dazu folgende Fragen:
1) Kann man sich für das Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule auch für zwei Unterrichtsfächer bspw. Mathematik und Sachunterricht bewerben und diese dann studieren?
2) Wäre ein Wechsel vom Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule zum Lehramt für Grundschule möglich?
Der NC war in den vergangenen Jahren für Sonderpädagogik niedriger, weshalb ich mich frage, ob man sich den Einstieg so vereinfachen könnte?
Weitere Fragen:
Ich möchte mich mit meiner Abschlussnote meines Bachelorstudiums Kindheitspädagogik bewerben und habe somit Bestandteile von Erziehungswissenschaften studiert.
1)Ist die Abschlussnote meines Bachelors mit einer Abiturnote gleichzusetzen oder werden Abiturnoten bevorzugt gewertet?
2)Wird bei der Bewerbung mit der Bachelornote der Bachelorstudiengang angeschaut? Ich erhoffe mir, dass ich durch meinen Bachelor „Pluspunkte“ sammeln kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anneli Gundlach
Hallo Anneli Gundlach,
1) Nein - im Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule können Sie nur ein Unterrichtsfach studieren. Den Aufbau finden Sie hier beschrieben: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... aenge.html
2) Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich. Da Sie sich für das neue Lehramt aber erneut als Studienanfänger:in bewerben würden, ändert das nichts an Ihren Chancen auf eine Zulassung.
Ich vermute, Sie meinen eine Bewerbung ins höhere Fachsemester. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs ist nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in den gewählten Unterrichtsfächern Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Es müssen anrechenbare Leistungen für alle Teilstudiengänge vorliegen. Da Sie im Lehramt an Grundschulen drei Unterrichtsfächer haben, werden Sie den letzten Punkt nicht erfüllen können.
Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
1) Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Diese ist gleichwertig zum Abitur. Sie können einfach den Abschluss mit der besseren Note nehmen.
2) Nein, Ihre Chancen auf Zulassung erhöhen Sie durch einen fachnahen Bachelor nicht. Sie können aber nach der Zulassung schauen, ob Sie sich Leistungen auf Ihrem früheren Studium anrechnen lassen können. Informationen dazu finden Sie ebenfalls hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Mit freundlichen Grüßen,
1) Nein - im Lehramt für Sonderpädagogik – Profilbildung Grundschule können Sie nur ein Unterrichtsfach studieren. Den Aufbau finden Sie hier beschrieben: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... aenge.html
2) Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich. Da Sie sich für das neue Lehramt aber erneut als Studienanfänger:in bewerben würden, ändert das nichts an Ihren Chancen auf eine Zulassung.
Ich vermute, Sie meinen eine Bewerbung ins höhere Fachsemester. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Lehramtsstudiengangs ist nur dann möglich, wenn in Erziehungswissenschaft sowie in den gewählten Unterrichtsfächern Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Es müssen anrechenbare Leistungen für alle Teilstudiengänge vorliegen. Da Sie im Lehramt an Grundschulen drei Unterrichtsfächer haben, werden Sie den letzten Punkt nicht erfüllen können.
Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
1) Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Diese ist gleichwertig zum Abitur. Sie können einfach den Abschluss mit der besseren Note nehmen.
2) Nein, Ihre Chancen auf Zulassung erhöhen Sie durch einen fachnahen Bachelor nicht. Sie können aber nach der Zulassung schauen, ob Sie sich Leistungen auf Ihrem früheren Studium anrechnen lassen können. Informationen dazu finden Sie ebenfalls hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung