Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gerade dabei mich für das Praktische Jahr zum WiSe 24/25 zu bewerben und habe zu einer Angabe im Bewerbungsportal eine Frage. Bei meinen Angaben zum Grundstudiumsnachweis soll eine Grundstudiumsnote angegeben werden. Was ist damit genau gemeint? Sollen alle klinischen Fächer zusammengerechnet werden und die Note eingetragen werden?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
M Hayn
Hallo M Hayn,
hier ist die Note des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung gemeint.
Mit freundlichen Grüßen,
hier ist die Note des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung gemeint.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Hallo L. Hildebrandt,
ich habe meinen ersten Abschnitt in Ungarn absolviert. Welche Note ist von mir dann einzutragen? Ich habe meine Notenübersicht und Anrechnung durch das LPA bereits an die Zuständigen vom UKE geschickt. Diese wollten eine Umrechnung durchführen. Muss ich bei denen nachfragen was meine Note durch die Umrechnung entspricht? Oder trage ich vorläufig eine 4,0 ein?
Liebe Grüße
M Hayn
ich habe meinen ersten Abschnitt in Ungarn absolviert. Welche Note ist von mir dann einzutragen? Ich habe meine Notenübersicht und Anrechnung durch das LPA bereits an die Zuständigen vom UKE geschickt. Diese wollten eine Umrechnung durchführen. Muss ich bei denen nachfragen was meine Note durch die Umrechnung entspricht? Oder trage ich vorläufig eine 4,0 ein?
Liebe Grüße
M Hayn
Hallo M Hayn,
geben Sie in der Online-Bewerbung eine 9,9 an. Die errechnete Note vom UKE wird an uns übermittelt.
Mit besten Grüßen,
BK
geben Sie in der Online-Bewerbung eine 9,9 an. Die errechnete Note vom UKE wird an uns übermittelt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Checkliste zur Immatrikulation für das PJ steht, dass neben dem Abiturzeugnis auch
das "Zeugnis/Nachweis über die absolvierte erste Abschnittsprüfung
mit Angabe der Durchschnittsnote" eingereicht werden soll, diese hab ich bereits zur Bewerbung per Mail geschickt, da ich in Ungarn meinen ersten Abschnitt absolviert habe.
Im Portal wird aber nur nach meinem Zeugnis für meine zweiten Abschnittsprüfung gefragt, welche im Oktober erst nachreichen kann. Ist somit nur das Abiturzeugnis hochzuladen, die Checkliste widerspricht nämlich etwas dem was im Immatrikulationsportal gefordert wird.
Liebe Grüße
M Hayn
in der Checkliste zur Immatrikulation für das PJ steht, dass neben dem Abiturzeugnis auch
das "Zeugnis/Nachweis über die absolvierte erste Abschnittsprüfung
mit Angabe der Durchschnittsnote" eingereicht werden soll, diese hab ich bereits zur Bewerbung per Mail geschickt, da ich in Ungarn meinen ersten Abschnitt absolviert habe.
Im Portal wird aber nur nach meinem Zeugnis für meine zweiten Abschnittsprüfung gefragt, welche im Oktober erst nachreichen kann. Ist somit nur das Abiturzeugnis hochzuladen, die Checkliste widerspricht nämlich etwas dem was im Immatrikulationsportal gefordert wird.
Liebe Grüße
M Hayn
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie mir sagen, ob es ausreicht nur das Abiturzeugnis für die Immatrikulation zum PJ hochzuladen?
In der Checkliste zur Immatrikulation für das PJ steht, dass neben dem Abiturzeugnis auch
das "Zeugnis/Nachweis über die absolvierte erste Abschnittsprüfung
mit Angabe der Durchschnittsnote" eingereicht werden soll, diese hab ich bereits zur Bewerbung per Mail geschickt, da ich in Ungarn meinen ersten Abschnitt absolviert habe.
Liebe Grüße
M Hayn
könnten Sie mir sagen, ob es ausreicht nur das Abiturzeugnis für die Immatrikulation zum PJ hochzuladen?
In der Checkliste zur Immatrikulation für das PJ steht, dass neben dem Abiturzeugnis auch
das "Zeugnis/Nachweis über die absolvierte erste Abschnittsprüfung
mit Angabe der Durchschnittsnote" eingereicht werden soll, diese hab ich bereits zur Bewerbung per Mail geschickt, da ich in Ungarn meinen ersten Abschnitt absolviert habe.
Liebe Grüße
M Hayn
Hallo mieke22,
reichen Sie zur Immatrikulation das Abiturzeugnis sowie den Nachweis vom Landesprüfungsamt ein. Das Zeugnis der zweiten Abschnittsprüfung können Sie auch noch kurz vor PJ-Start im Oktober nachreichen.
Mit besten Grüßen,
BK
reichen Sie zur Immatrikulation das Abiturzeugnis sowie den Nachweis vom Landesprüfungsamt ein. Das Zeugnis der zweiten Abschnittsprüfung können Sie auch noch kurz vor PJ-Start im Oktober nachreichen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg