Bearbeitet Bachelor Lehramt an berufsbildenden Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren der Universität Hamburg,

ich habe mich für das kommende Wintersemester für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen beworben. Unter "Erweiterten Zugangsvoraussetzungen" ist der Hinweis, dass für diesen Studiengang ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung o.ä. erforderlich ist. Jedoch konnte ich dazu nichts hochladen. Meine Frage ist daher, wann bzw. wo dieser Nachweis zu erbringen ist. Darüber hinaus habe ich mein Abitur als Fernabitur in Hamburg absolviert. Diese Schulform war nicht auszuwählen, daher habe ich bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung" "Sonstige Studienberechtigung" angegeben. Da wollte ich mich nur informieren, ob das so richtig ist.
Vielen Dank für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Gerstenkorn
Re: Bachelor Lehramt an berufsbildenden Schulen
Hallo Sarah,

der Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung muss erst im Rahmen der Immatrikulation eingereicht werden. Die Bescheide (nicht DOSV-Studiengänge) werden am 14. August zugestellt. Die Immatrikulationsfrist beträgt 7 Tage.

Anstatt sonstige Hochschulzugangsberechtigung hätte Sie auch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) angeben können. Das macht aber nichts, wichtig ist, dass Ihr Abschluss die Zugangsvoraussetzung erfüllt. Dieser wird im Rahmen der Immatrikulation geprüft.

Mit besten Grüßen,
BK
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