Immatrikulationusunterlagen
Verfasst: Mo 17. Jun 2024, 14:09
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin eine deutsche Bewerberin an Ihrer Universität mit ausländischen Zeugnissen und habe eine Frage zu den Unterlagen, die ich für die Immatrikulation einreichen muss.
Ich habe an einer Universität in China studiert, jedoch mein Studium dort nicht abgeschlossen. Während meiner letzten Studienzeit wurden mir wichtige Dokumente wie das Transkript of Records und die Studienzeitbescheinigung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.Diese Unterlagen habe ich bereits für die Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen an Ihrer Universität verwendet.
Ich habe bei meiner ehemaligen Universität nachgefragt, ob sie mir diese Dokumente per Post zusenden können. Leider wurde mir mitgeteilt, dass sie nur Immatrikulationsbescheinigungen und Abschlusszeugnisse per Post versenden. Die Immatrikulationsbescheinigung habe ich im Original, aber das Transkript of Records und die Studienzeitbescheinigung über meine unvollendete Studienzeit liegen mir nur als ausgedruckte Kopien der elektronischen Dokumente vor.
In Ihrer Checkliste für die Immatrikulationsunterlagen ist von einfachen Kopien die Rede, aber einige Dokumenten können jedoch in Form der beglaubigten Kopien gefordert werden.
Obwohl ich noch nicht immatrikuliert bin und meine Bewerbung noch in Bearbeitung ist, möchte ich sicherstellen, dass ich meine Unterlagen richtig vorbereite, falls ich angenommen werde.
Daher meine Frage: Sind meine ausgedruckten Kopien der elektronisch übermittelten Dokumente ausreichend, oder sollte ich versuchen, diese Dokumente doch noch im Original per Post zu erhalten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Elina
Ich bin eine deutsche Bewerberin an Ihrer Universität mit ausländischen Zeugnissen und habe eine Frage zu den Unterlagen, die ich für die Immatrikulation einreichen muss.
Ich habe an einer Universität in China studiert, jedoch mein Studium dort nicht abgeschlossen. Während meiner letzten Studienzeit wurden mir wichtige Dokumente wie das Transkript of Records und die Studienzeitbescheinigung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.Diese Unterlagen habe ich bereits für die Anerkennung meiner bisherigen Studienleistungen an Ihrer Universität verwendet.
Ich habe bei meiner ehemaligen Universität nachgefragt, ob sie mir diese Dokumente per Post zusenden können. Leider wurde mir mitgeteilt, dass sie nur Immatrikulationsbescheinigungen und Abschlusszeugnisse per Post versenden. Die Immatrikulationsbescheinigung habe ich im Original, aber das Transkript of Records und die Studienzeitbescheinigung über meine unvollendete Studienzeit liegen mir nur als ausgedruckte Kopien der elektronischen Dokumente vor.
In Ihrer Checkliste für die Immatrikulationsunterlagen ist von einfachen Kopien die Rede, aber einige Dokumenten können jedoch in Form der beglaubigten Kopien gefordert werden.
Obwohl ich noch nicht immatrikuliert bin und meine Bewerbung noch in Bearbeitung ist, möchte ich sicherstellen, dass ich meine Unterlagen richtig vorbereite, falls ich angenommen werde.
Daher meine Frage: Sind meine ausgedruckten Kopien der elektronisch übermittelten Dokumente ausreichend, oder sollte ich versuchen, diese Dokumente doch noch im Original per Post zu erhalten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Elina