Hallo zusammen,
ich habe eine Frage dazu, bis wann man seine Bachelorarbeit angemeldet haben muss, um nahtlos vom Bachelorstudium ins Masterstudium überzugehen.
ich bin derzeit im achten Semester meines Bachelorstudiums (Wirtschaftsingenieurwesen) und werde am 2. Juli voraussichtlich meine letzte noch übrige Prüfungsleistung abschließen. Der Professor wird die Prüfungsergebnisse nach eigener Aussage innerhalb von zwei Tagen veröffentlichen.
Danach hätte ich 168 von 180 Credits gesammelt, nur noch die Bachelorarbeit mit zwölf Leistungspunkten bleibt offen.
Ich möchte mein Studium direkt im Master weiterführen, die Bewerbungsfrist geht bis zum 15. Juli.
Meine konkrete Frage lautet nun, ob ich meine Bachelorarbeit bereits vor dem 15. Juli angemeldet haben muss oder nicht.
Bis jetzt habe ich nur von einer einzigen Voraussetzung gehört, und zwar, dass man sein Bachelorzeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters einreichen muss.
Meiner Planung zufolge möchte ich meine Bachelorarbeit nämlich erst im August anmelden, und noch vor Vorlesungsbeginn abgeben. Also sollte ich mein Bachelorzeugnis schon weit vor dem Ende des ersten Mastersemesters erhalten.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand bestätigen könnte, ob das so umsetzbar ist, oder mir sagen könnte, welche Stelle für diese Angelegenheit zuständig ist.
Vielen Dank im Voraus!
Alper Duman