Restplätze erhalten ohne koordiniertes Nachrücken
Verfasst: Do 20. Jun 2024, 10:44
Sehr geehrtes Forumteam,
Da mir ein paar Dinge unklar sind, wollte ich sicherheitshalber einmal nachfragen.
Zum einen, weshalb sind manche Studiengänge Teil des DoSV/Hochschulstartverfahrens und zum Beispiel Sonderpädagogik für die Grundschule nicht, obwohl es doch einen N.C. hat?
Die zweite Frage bezieht sich auf das koordinierte Nachrückverfahren. Dieses ist ja nur für Studiengänge, die über Hochschulstart laufen gedacht, oder? Demzufolge wie läuft es mit der Bewerbung um Restplätze, die nicht nach diesem Verfahren erfolgen und wann wird veröffentlicht, welche Plätze es noch gibt? Welche Fristen muss man dafür einhalten? Gab es in der Vergangenheit stets Restplätze für Sonderpädagogik für die Grundschule?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Tobias
Da mir ein paar Dinge unklar sind, wollte ich sicherheitshalber einmal nachfragen.
Zum einen, weshalb sind manche Studiengänge Teil des DoSV/Hochschulstartverfahrens und zum Beispiel Sonderpädagogik für die Grundschule nicht, obwohl es doch einen N.C. hat?
Die zweite Frage bezieht sich auf das koordinierte Nachrückverfahren. Dieses ist ja nur für Studiengänge, die über Hochschulstart laufen gedacht, oder? Demzufolge wie läuft es mit der Bewerbung um Restplätze, die nicht nach diesem Verfahren erfolgen und wann wird veröffentlicht, welche Plätze es noch gibt? Welche Fristen muss man dafür einhalten? Gab es in der Vergangenheit stets Restplätze für Sonderpädagogik für die Grundschule?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Tobias