Bearbeitet Dürfen Studente ganz normal Teilzeit (kein Werkstudentvertrag) eingestellt werden?
Guten Tag!

Während meines Studiums arbeite ich als Selbstständige (Honorarkraft) in einer Sprachschule (6 Unterrichtsstunden pro Woche). Mein Vorgesetzter bietet mir eine Beschäftigung für 20 Unterrichtsstunden pro Woche an (das sind 11 normsle Stunden pro Woche). Meine Frage ist: darf ich nicht als Werkstudent, sondern als normaler teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Midijob) eingestellt werden? Verliere ich dabei nicht meinen Studentenstatus?

Tatsache ist, dass ich über 30 Jahre alt bin und von der Krankenversicherung für Studenten nicht profitieren kann. Jetzt bin ich bei der Familienversicherung meines Mannes, weil ich weniger als 500 Euro im Monat verdiene. Wenn ich 11 Stunden pro Woche arbeite, muss ich mich selbst versichern (freiwillige gesetzliche Versicherung) und es wäre für mich vorteilhafter, die Krankenversicherungsbeiträge mit dem Arbeitgeber zu teilen, was bei Teilzeitbeschäftigung möglich ist und im Status eines Werkstudenten nicht möglich ist. Habe ich das Recht, während meines Studiums als Teilzeitbeschäftigte (wenn ich 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreite) angestellt zu werden? Oder kann ein Student nur im Rahmen eines Werkstudentenvertrags eingestellt werden?
Ich werde Ihnen für Ihre Antwort sehr dankbar sein!

Mit freundlichen Grüßen
Julia
Re: Dürfen Studente ganz normal Teilzeit (kein Werkstudentvertrag) eingestellt werden?
Liebe Julia,

"Meine Frage ist: darf ich nicht als Werkstudent, sondern als normaler teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Midijob) eingestellt werden? Verliere ich dabei nicht meinen Studentenstatus?"

a) An der Universität Hamburg gibt es keine Regelungen (und dies ist der Bereich, bezüglich dessen ich Ihnen Auskünfte geben kann) die die wöchentliche Arbeitszeit der Studierenden begrenzen würden. Dies gilt sowohl für das Teilzeitstudium als auch für das Vollzeitstudium.

Nach den Regelungen der Universität Hamburg können Sie also so viele Stunden pro Woche arbeiten, wie Sie möchten.

b) Es gibt aber natürlich arbeitsrechtliche Regelungen, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben können, die eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit oder das Vorliegen eines bestimmten Status (z.B. Teilzeitstudium) bedingen.

Ob dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen Vertragsverhältnis ab.

Darüber hinaus kann ein Arbeitsverhältnis natürlich auch versicherungsrechtliche Konsequenzen bzw. Konsequenzen für Stipendien, BAföG etc. haben.

c) Eine Beratung zu arbeits- und versicherungsrechtlichen Fragen können wir Ihnen leider nicht anbieten.

Bitte klären Sie diese Fragen direkt mit den jeweils zuständigen Stellen.

Selbstverständlich können Sie auch das Beratungsangebot des Studierendenwerks Hamburg zu diesem Themenkomplex nutzen, welches u.a. auf folgender Webseite zu diesem Thema informiert, und sich dort beraten lassen: https://www.stwhh.de/studienfinanzierung.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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