Hallo,
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage zur Anerkennung. Ich habe gesehen im entsprechenden PDF über den Programm:
"Zeugnisanerkennung für im Ausland erworbene Studienabschlüsse Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten Studienabschluss im Ausland erworben haben, erfolgt die Zeugnisanerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an der Fakultät.
Falls Ihr Studienabschlusszeugnis nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin Ihres Studienabschlusses in deutscher Sprache bei."
Ich habe meinen Bachelor- und Masterabschluss im Ausland erworben und meine Abschlusszeugnisse sind nicht in deutscher Sprache. Ich werde diese übersetzen lassen. Meine Frage lautet jedoch: Werden auch die Vorlesungsverzeichnisse und deren Inhalte auch in deutscher Sprache für die Anerkennung benötigt?
Vielen Dank im Voraus.
Hilal Yilmaz