Liebe*r rakumache,
"Hallo ich habe mich gewundert was der unterschied bei kein NC zum Beispiel bei Religion und zulassungsfrei bei Sachunterricht ist?"
Studiengänge bzw. Teilstudiengänge (i.e. Haupt-, Neben- oder Unterrichtsfächer) sind entweder zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei. Diese Informationen können Sie für jeden Studiengang bzw. Teilstudiengang in der aktuellen Satzung über die Zulassungshöchstzahlen finden:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html.
a) Zulassungsfrei Studiengänge bzw. Teilstudiengänge haben, wie Sie in der Übersicht sehen, keine festgesetzte Studienplatzkapazität. Das bedeutet, alle Bewerber*innen, die die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich frist- und formgerecht bewerben, erhalten eine Zulassung.
b) Zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Teilstudiengänge haben eine festgelegte Kapazität, die darüber entscheidet, wie viele Bewerber*innen zugelassen werden können. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen diese Kapazität, findet eine Auswahl nach den regulären Auswahlkriterien der Universität Hamburg statt (
www.uni-hamburg.de/nc).
c) Der NC-Wert gibt den Auswahlwert des/der letzten zugelassenen Bewerber*in im jeweiligen Bewerbungsverfahren an.
Wenn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. Teilstudiengang die Anzahl der Bewerbungen in einem Bewerbungsverfahren geringer ist, als die Studienplatzkapazität, gibt es keinen solchen NC-Wert, da es keine*n letzte*n zugelassene*n Bewerber*in gibt, d.h. es wurden alle Bewerber*innen zugelassen und es sind keine kapazitätsbedingten Ablehnungen erfolgt.
Liebe Grüße
Thomas Walter