Liebe Felicity,
1) "in welchem Zeitraum muss ich mich für einen Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Nebenfach bewerben?"
Für den Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Nebenfach, bewerben Sie sich ganz regulär in der Bewerbungsphase des Wintersemesters 2024/25 vom 01.06.2024 bis zum 15.07.2024, indem Sie das Bewerbungsformular für das erste Fachsemester Ihres aktuellen Hauptfaches in STiNE auswählen, ausfüllen und abschicken. In diesem Bewerbungsformular machen Sie dann die entsprechenden Angaben zum neuen gewünschten Nebenfach.
2) "Und falls ich dort abgelehnt werde, bin ich dann immer noch automatisch in meinem alten Nebenfach eingeschrieben?"
Ja, es ändert sich nur etwas, wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist, d.h. wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" -
https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) und Sie diese Zulassung durch die fristgerechte Einreichung des digitalen Immatrikulationsantrags mit den Immatrikulationsunterlagen annehmen. Wenn Sie keine Zulassung erhalten oder wenn Sie die Immatrikulationsfrist ungenutzt verstreichen lassen, ändert sich für Sie nichts.
Liebe Grüße
Thomas Walter