Losbewerbung für zulassungsfreie Studiengänge
Verfasst: Mi 26. Jun 2024, 17:53
Hallo,
ich möchte mich zum Wintersemester 24/25 auf die Bachelorstudiengänge Computing in Science und Mathematik bewerben. Da mein Abi-Schnitt bei 2,9 liegt, habe ich bedenken, dass ich bei Computing in Science eventuell ins Nachrückverfahren komme oder gar nicht angenommen werde. Und wenn ich mich gleichzeitig auf Mathematik bewerbe, würde ich mir direkt die Möglichkeit nehmen am Nachrückverfahren teilzunehmen, da Mathematik zulassungsfrei ist und deshalb direkt alle anderen Bewerbungen die im Nachrückverfahren teilnehmen ausscheiden würden.
Auf https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... sfrei.html steht ganz unten, dass man in so einem Fall im koordinierten Nachrücken eine "Losbewerbung" abgeben kann für zulassungsfreie Studiengänge. Allerdings finde ich nicht viel zu diesem Begriff und weiß nicht genau ob das jetzt das bedeutet, was ich denke was es heißt.
Ich würde denken dass das heißt, dass ich mich im Nachrückverfahren noch auf Mathe bewerben kann und dann angenommen werde.
Aber auf der Seite für den Studiengang für Mathematik steht, dass die Bewerbungsfrist wie alle anderen Studiengänge am 15.07. ist. Daher frage ich mich, wie genau ich das verstehen kann oder wo ich mich im Nachrückverfahren überhaupt dann noch bewerben würde.
Liebe Grüße
Lars Müller-Stumpf
ich möchte mich zum Wintersemester 24/25 auf die Bachelorstudiengänge Computing in Science und Mathematik bewerben. Da mein Abi-Schnitt bei 2,9 liegt, habe ich bedenken, dass ich bei Computing in Science eventuell ins Nachrückverfahren komme oder gar nicht angenommen werde. Und wenn ich mich gleichzeitig auf Mathematik bewerbe, würde ich mir direkt die Möglichkeit nehmen am Nachrückverfahren teilzunehmen, da Mathematik zulassungsfrei ist und deshalb direkt alle anderen Bewerbungen die im Nachrückverfahren teilnehmen ausscheiden würden.
Auf https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... sfrei.html steht ganz unten, dass man in so einem Fall im koordinierten Nachrücken eine "Losbewerbung" abgeben kann für zulassungsfreie Studiengänge. Allerdings finde ich nicht viel zu diesem Begriff und weiß nicht genau ob das jetzt das bedeutet, was ich denke was es heißt.
Ich würde denken dass das heißt, dass ich mich im Nachrückverfahren noch auf Mathe bewerben kann und dann angenommen werde.
Aber auf der Seite für den Studiengang für Mathematik steht, dass die Bewerbungsfrist wie alle anderen Studiengänge am 15.07. ist. Daher frage ich mich, wie genau ich das verstehen kann oder wo ich mich im Nachrückverfahren überhaupt dann noch bewerben würde.
Liebe Grüße
Lars Müller-Stumpf