Guten Tag,
ich bin aktuell in einem Bachelorstudiengang der Universität Hamburg immatrikuliert und ich möchte mich für das kommende Wintersemester auf einen anderen Bachelorstudiengang der Universität Hamburg bewerben. Damals musste ich für meine Immatrikulation eine beglaubigte Kopie meiner Hochschulzugangsberechtigung vorlegen, in meinem Fall mein Abiturzeugnis. Jetzt habe ich die Frage, ob ich im Falle einer Zulassung für den neuen Studiengang erneut eine beglaubigte Kopie meines Abiturzeugnis einreichen müsste. Können Sie die Frage allgemein beantworten oder spielt es für die Beantwortung meiner Frage eine Rolle, wann ich mit meinem jetzigen Studiengang begonnen habe?
Viele Grüße
Dani123