Hallo,
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage in Bezug auf den Nachweis der Sprachkenntnis.
Ich habe gesehen, dass eine von der Bewerbungsunterlagen Nachweis der für das Studium und die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache ist (in deutsches Recht LL.M. Bewerbungsinformationen PDF seite 2). Also muss ich die deutsche C1 Zertifikat bis 15. Juli bekommen und als “Einzureichende Bewerbungsunterlage” zusenden oder muss der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation (nicht bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung!) erbracht werden?
Ich frage das, weil ich in dieser Webseite eine Antwort (die Antwort auf die Frage von tgursu von Campus-Center - Thomas Walter » Di 25. Jun 2024, 15:51) gesehen habe, dass der Nachweis der Sprachkenntnis nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigt ist. Ich möchte nicht wegen fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Vielen Dank im Voraus.
Hilal
Liebe Hilal,
"Also muss ich die deutsche C1 Zertifikat bis 15. Juli bekommen und als “Einzureichende Bewerbungsunterlage” zusenden oder muss der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation (nicht bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung!) erbracht werden?"
Der Deutschnachweis für den Masterstudiengang "Deutsches Recht" muss in der Tat schon während der Bewerbungsfrist eingereicht werden:
"Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium nicht an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, müssen zur Bewerbung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen." (S.2 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ht-llm.pdf)
Sollten Sie noch Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang "Deutsches Recht" haben, nutzen Sie bitte die am Ende der Bewerbungsinformationen für diesen Studiengang (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ht-llm.pdf) vorhandenen Kontaktinformationen des zuständigen Teams an der Fakultät für Rechtswissenschaft.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Also muss ich die deutsche C1 Zertifikat bis 15. Juli bekommen und als “Einzureichende Bewerbungsunterlage” zusenden oder muss der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation (nicht bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung!) erbracht werden?"
Der Deutschnachweis für den Masterstudiengang "Deutsches Recht" muss in der Tat schon während der Bewerbungsfrist eingereicht werden:
"Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium nicht an einer deutschsprachigen Hochschule abgeschlossen haben, müssen zur Bewerbung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen." (S.2 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ht-llm.pdf)
Sollten Sie noch Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen für den Masterstudiengang "Deutsches Recht" haben, nutzen Sie bitte die am Ende der Bewerbungsinformationen für diesen Studiengang (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ht-llm.pdf) vorhandenen Kontaktinformationen des zuständigen Teams an der Fakultät für Rechtswissenschaft.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Hilal Yilmaz
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Hilal Yilmaz