Liebe Jil Uzundag,
1) Ich würde Sie bitten, sich erneut die Bewerbungsinformationen für das Wintersemester 2024/25 durchzulesen:
www.uni-hamburg.de/info-bachelor.
2) "Alle sonstigen Fragen, habe ich bei Stine ausgefüllt und würde nun gerne wissen, ob ich meine Bewerbung so abschicken kann, oder ob ich meine HZB-Dokumente ebenfalls bei Stine hochladen muss (wenn ja, wo)?"
a) Zur Bewerbung für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (i.e. Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge) werden i.d.R. keine Unterlagen an der Universität Hamburg eingereicht.
„Hinweis zu Bewerbungsunterlagen
Bei einer Bewerbung für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang sind an der Universität Hamburg keine Unterlagen in Papierform einzureichen. Unterlagen, die in Papierform an das Campus-Center gesendet werden, werden vernichtet. Sollten für Ihre Bewerbung Unterlagen erforderlich sein, laden Sie diese im Rahmen der Online-Bewerbung hoch. Sollten Sie Ihre Bewerbung ohne Upload abschicken können, sind für Ihre Bewerbung keine Unterlagen erforderlich.“
(
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html)
Alle Ausnahmen von dieser allgemeinen Regelung werden auf folgender Webseite erläutert:
https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.
b) Sollten Sie eine Zulassung zum Studium erhalten, müssen Sie die Angaben aus der Online-Bewerbung durch Einreichung der entsprechenden Dokumente im digitalen Immatrikulationsantrag innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist belegen, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie den Zulassungsbescheid erhalten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" -
www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
c) Die Einreichung der HZB, nach der Sie fragen, erfolgt also im Rahmen der Immatrikulation und noch nicht zur Bewerbung.
2) "In dem PDF, welches als Anleitung zur Bewerbung dient, habe ich außerdem gesehen, dass meine Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) bei Stine angegeben werden sollen, jedoch wurde diese im Bewerbungsprozess nicht angefordert/erfragt."
BID und BAN müssen nur für DoSV-Bewerbungen (d.h. Bewerbungen, die im Rahmen des "Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)" koordiniert werden - siehe
www.uni-hamburg.de/dosv) angegeben werden (siehe auch "Teilnehmende Studiengänge"
www.uni-hamburg.de/dosv).
Wenn Sie sich nicht für ein DoSV-Studiengang bewerben, sind BID und BAN nicht erforderlich.
3) "Wenn ich mich noch für einen weiteren Studiengang bewerben möchte, muss ich dann die erste Bewerbung abschicken und mich dann neu einloggen und ist es überhaupt möglich sich für zwei Studiengänge an der UH zu bewerben?"
Die Anzahl der möglichen Bewerbungen hängt von den jeweiligen Studiengang bzw. Studiengängen ab, für die Sie sich bewerben wollen.
a) Sie können sich im DoSV auf bis zu 3 Studiengänge, die an dem Verfahren teilnehmen, gleichzeitig bewerben.“ (S. 12
www.uni-hamburg.de/info-bachelor)
b) „Die Bewerbung für die grundständigen Studiengänge, die nicht am DoSV teilnehmen, erfolgt an der Universität Hamburg über das Online-Portal der Universität Hamburg STiNE. In diesem Verfahren ist an der Universität Hamburg nur eine Bewerbung für einen Studiengang pro Zulassungsverfahren möglich.“ (S. 13
www.uni-hamburg.de/info-bachelor)
c) Regulär kann man sich also nur für einen Studiengang („Nicht-DoSV-Studiengang“) pro Semester bewerben.
Eine Ausnahme gilt aber für diejenigen Studiengänge, deren Bewerbungen im DoSV koordiniert werden („DoSV-Studiengänge“):
„Es ist möglich, sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für bis zu maximal drei Studiengänge parallel an der Uni Hamburg zu bewerben.
Sie können sich nicht gleichzeitig für einen Studiengang der Uni Hamburg über das DoSV und für einen weiteren Studiengang der Uni Hamburg bewerben, in dem das Vergabeverfahren nicht über das DoSV koordiniert wird.“
(
www.uni-hamburg.de/dosv).
d) Zusätzlich zu einer Nicht-DoSV-Bewerbung oder drei DoSV-Bewerbungen, sind auch noch Bewerbungen im Rahmen des „Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie“ möglich, sofern Sie sich als deutsche bzw. Deutschen gleichgestellte Bewerber*in bewerben, da das ZV für diese Gruppe von Bewerber*innen ein separates Verfahren ist und weder die Anzahl der möglichen Nicht-DoSV-Bewerbung noch der DoSV-Bewerbungen beeinflusst.
Liebe Grüße
Thomas Walter