Anerkannte Sprachversion für die Übersetzung des Studienabschlusszeugnis
Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 16:24
Guten Tag,
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage zur Anerkennung. Ich habe im entsprechenden PDF über den Programm gesehen:
"Falls Ihr Studienabschlusszeugnis nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin Ihres Studienabschlusses in deutscher Sprache bei."
Ich habe meinen Bachelorabschluss im Ausland erworben und meine Abschlusszeugnis ist nicht in deutscher Sprache. Aber ich habe mein Abschlusszeugnis bereits auf Englisch übersetzt und notariell beglaubigt. Ich möchte fragen, ob die englische Version des notariell beglaubigten Dokuments anerkannt werden kann. Außerdem sind alle meine Kursnoten auf Englisch. Kann das anerkannt werden?
Da ich möglicherweise mehr Zeit benötige, wenn die oben genannten Dokumente zusätzlich ins Deutsche übersetzt werden müssen, habe ich zuerst die englische Version eingereicht. Wenn eine deutsche Version des Dokuments erforderlich ist, kann ich diese später nachreichen?
Vielen Dank im Voraus.
ich möchte mich für das LLM-Programm im deutschen Recht bewerben und habe eine Frage zur Anerkennung. Ich habe im entsprechenden PDF über den Programm gesehen:
"Falls Ihr Studienabschlusszeugnis nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin Ihres Studienabschlusses in deutscher Sprache bei."
Ich habe meinen Bachelorabschluss im Ausland erworben und meine Abschlusszeugnis ist nicht in deutscher Sprache. Aber ich habe mein Abschlusszeugnis bereits auf Englisch übersetzt und notariell beglaubigt. Ich möchte fragen, ob die englische Version des notariell beglaubigten Dokuments anerkannt werden kann. Außerdem sind alle meine Kursnoten auf Englisch. Kann das anerkannt werden?
Da ich möglicherweise mehr Zeit benötige, wenn die oben genannten Dokumente zusätzlich ins Deutsche übersetzt werden müssen, habe ich zuerst die englische Version eingereicht. Wenn eine deutsche Version des Dokuments erforderlich ist, kann ich diese später nachreichen?
Vielen Dank im Voraus.