Ausländische Noten Umrechnen
Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 16:56
Sehr geehrter Damen und Herren,
Ich bewerbe mich für den Master Psychology (Research) vor - mit einem (angehenden) Bachelorabschluss aus den Niederlanden.
Allerdings muss die Durchschnittsnote meines Bachelors im Bewerbungsverfahren umgerechnet eingetragen werden (Ausschnitt aus dem Bewerbungsverfahren: "Bei einem Erststudium im Ausland geben Sie hier bitte ihre ins deutsche Notensystem umgerechnete Durchschnittsnote an."), jedoch finde ich keine klare Maßnahme für die Umrechnung eines Bachelors aus den Niederlanden.
In der PDF zum Bewerbungsverfahren wird nur angegeben, dass man bei einem ausländischen Abschluss zusätzlich Dokumente per E-Mail verschicken soll, aber es steht nichts dazu, wie man konkret seine Note umrechnen lassen soll.
In einem Eintrag in diesem Forum vom letzten Jahr hat ein Student mit dem gleichen Problem das Folgende vorgeschlagen:
Die Universität Hamburg bietet folgenden unverbindlichen Rechner an (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chner.html), der die modifizierte bayerische Formel benutzt. Bei der Anwendung der Formel ist zu beachten, dass in den Niederlanden rein theoretisch die maximal erreichbare Note eine 10 ist. Jedoch wird die Note 10 in den Niederlanden prinzipiell nur in Ausnahmesituationen vergeben. Daher nutzen andere Universitäten (wie z.B. die HU Berlin) die Maximalnote 9 (hier: regelmäßig erreichte Bestnote) und Minimalnote 6 für die Berechnung mit der modifizierten bayerischen Formel. (siehe: https://agnes.hu-berlin.de/nus/html?sei ... 443&nus=48). Andere Universitäten geben einen festen Rahmen zur Umrechnung an (z.B. 1,0 = jegliche Noten über 8.5 oder über 9.0).
Darauf wurde geantwortet das es legitime sei, dass man nach bestem Gewissen und Einschätzungen die Note selbst umrechnet, da diese nochmal geprüft wird.
könnten sie mir sagen, ob dies immer noch der Fall ist oder ob Ich meine Note in einem anderen Verfahren umrechnen lassen muss?
Liebe Grüße
Ich bewerbe mich für den Master Psychology (Research) vor - mit einem (angehenden) Bachelorabschluss aus den Niederlanden.
Allerdings muss die Durchschnittsnote meines Bachelors im Bewerbungsverfahren umgerechnet eingetragen werden (Ausschnitt aus dem Bewerbungsverfahren: "Bei einem Erststudium im Ausland geben Sie hier bitte ihre ins deutsche Notensystem umgerechnete Durchschnittsnote an."), jedoch finde ich keine klare Maßnahme für die Umrechnung eines Bachelors aus den Niederlanden.
In der PDF zum Bewerbungsverfahren wird nur angegeben, dass man bei einem ausländischen Abschluss zusätzlich Dokumente per E-Mail verschicken soll, aber es steht nichts dazu, wie man konkret seine Note umrechnen lassen soll.
In einem Eintrag in diesem Forum vom letzten Jahr hat ein Student mit dem gleichen Problem das Folgende vorgeschlagen:
Die Universität Hamburg bietet folgenden unverbindlichen Rechner an (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chner.html), der die modifizierte bayerische Formel benutzt. Bei der Anwendung der Formel ist zu beachten, dass in den Niederlanden rein theoretisch die maximal erreichbare Note eine 10 ist. Jedoch wird die Note 10 in den Niederlanden prinzipiell nur in Ausnahmesituationen vergeben. Daher nutzen andere Universitäten (wie z.B. die HU Berlin) die Maximalnote 9 (hier: regelmäßig erreichte Bestnote) und Minimalnote 6 für die Berechnung mit der modifizierten bayerischen Formel. (siehe: https://agnes.hu-berlin.de/nus/html?sei ... 443&nus=48). Andere Universitäten geben einen festen Rahmen zur Umrechnung an (z.B. 1,0 = jegliche Noten über 8.5 oder über 9.0).
Darauf wurde geantwortet das es legitime sei, dass man nach bestem Gewissen und Einschätzungen die Note selbst umrechnet, da diese nochmal geprüft wird.
könnten sie mir sagen, ob dies immer noch der Fall ist oder ob Ich meine Note in einem anderen Verfahren umrechnen lassen muss?
Liebe Grüße