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KOPIE DER ANFRAGE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bewarb mich um ein Studium der Rechtswissenschaften an ihrer Universität .
Derzeit bin ich an der Uni Potsdam immatrikuliert im Studiungang Kulturwissenschaften.
Um mich auf das kommende Studium vorzubereiten, gehe ich zurzeit einem Praktikum in einer Kanzlei nach.
Das Praktikum endet nach Ablauf der Bewerbungsfrist und wird 3 Monate dauern.
I.
Ist es möglich, die Chancen auf Zulassung dadurch zu verbessern ?
II.
Ist das Praktikum auch dann in die Bewerbung einzutragen, wenn es nach dem Bewerbungszeitraum ( vor Beginn des Semesters ) endet?
III.
Ist es sinnvoll, eine Härtefall bzw. einen Antrag auf Senkung der Durchschnittsnote zu stellen, wenn während des Abiturs einer der Erziehungsberechtigten stark Alkoholkrank war und eine starke psychische Belastung die Folge war? ( nunmehr verstorben)
Betrifft : Abitur 2015
Da es mein größter Wunsch ist, an ihrer Universität zu studieren, wäre es mir die größte Freude, schnellstmöglich eine Antwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX (Bewerber)
Hallo weihrauch,
Ihre Chancen auf einen Studienplatz für den Studiengang Rechtswissenschaft können Sie durch ein absolviertes Praktikum nicht erhöhen, da im Zulassungsverfahren der Universität Hamburg nur die Note und die Wartezeit berücksichtigt werden.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich „Verbesserung der Durchschnittsnote“ können Sie stellen, wenn Sie nachweisen, dass Sie von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen. Dann nehmen Sie auf Antrag mit der besseren Durchschnittsnote am Auswahlverfahren teil. Ein vollständiger Antrag auf Nachteilsausgleich besteht aus drei Teilen:
1. Unterschriebener Ausdruck des zuvor elektronisch gestellten und „abgeschickten“ Antrags auf Nachteilsausgleich.
2. Formlose Begründung, in der Sie auf einem gesonderten Blatt die von Ihnen geltend gemachten Gründe ausführlich darlegen. Ohne eine solche Erläuterung des Sachverhaltes kann Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich nicht berücksichtigt
werden!
3. Aussagefähige Belege (Schulgutachten, fachärztliches Gutachten), die Ihre Begründung so deutlich dokumentieren, dass die Entscheidungsträger Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen können. Die Belege sind dem Sonderantrag als einfache Kopie beizufügen.
Ob es für Sie sinnvoll ist, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, hängt zum einen von Ihrer Abiturnote ab (und zum anderen, ob es Ihnen gelingt bis Bewerbungsfristende die entsprechenden Nachweise einzureichen.
Die NC-Werte aus den vergangenen Verfahren finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
Ihre Chancen auf einen Studienplatz für den Studiengang Rechtswissenschaft können Sie durch ein absolviertes Praktikum nicht erhöhen, da im Zulassungsverfahren der Universität Hamburg nur die Note und die Wartezeit berücksichtigt werden.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich „Verbesserung der Durchschnittsnote“ können Sie stellen, wenn Sie nachweisen, dass Sie von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen. Dann nehmen Sie auf Antrag mit der besseren Durchschnittsnote am Auswahlverfahren teil. Ein vollständiger Antrag auf Nachteilsausgleich besteht aus drei Teilen:
1. Unterschriebener Ausdruck des zuvor elektronisch gestellten und „abgeschickten“ Antrags auf Nachteilsausgleich.
2. Formlose Begründung, in der Sie auf einem gesonderten Blatt die von Ihnen geltend gemachten Gründe ausführlich darlegen. Ohne eine solche Erläuterung des Sachverhaltes kann Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich nicht berücksichtigt
werden!
3. Aussagefähige Belege (Schulgutachten, fachärztliches Gutachten), die Ihre Begründung so deutlich dokumentieren, dass die Entscheidungsträger Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen können. Die Belege sind dem Sonderantrag als einfache Kopie beizufügen.
Ob es für Sie sinnvoll ist, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, hängt zum einen von Ihrer Abiturnote ab (und zum anderen, ob es Ihnen gelingt bis Bewerbungsfristende die entsprechenden Nachweise einzureichen.
Die NC-Werte aus den vergangenen Verfahren finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
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