Sehr geehrte Damen und Herren der UHH,
Ich habe eine Frage zu den Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Durchführbarkeit beider Studiengänge im Falle eines Doppelstudiums.
Ist es möglich eine dieser Bescheinigungen, die man ja von beiden beteiligten Universitäten braucht, nach der Bewerbungsfrist am 15.7. noch nachzureichen?
Von der UHH habe ich die Bescheinigung schon bekommen, leider lässt die Bescheinigung der anderen Hochschule noch auf sich warten.
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Antwort,
Ihr Marc Jonas Krohn
Lieber Marc Jonas Krohn,
"Ist es möglich eine dieser Bescheinigungen, die man ja von beiden beteiligten Universitäten braucht, nach der Bewerbungsfrist am 15.7. noch nachzureichen?"
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Anträge auf ein Doppelstudium können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe www.uni-hamburg.de/doppelstudium) innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Es ist daher nicht möglich, Unterlagen für einen Antrag auf ein Doppelstudium nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachzureichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Ist es möglich eine dieser Bescheinigungen, die man ja von beiden beteiligten Universitäten braucht, nach der Bewerbungsfrist am 15.7. noch nachzureichen?"
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Anträge auf ein Doppelstudium können nur berücksichtigt werden, wenn sie vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe www.uni-hamburg.de/doppelstudium) innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Es ist daher nicht möglich, Unterlagen für einen Antrag auf ein Doppelstudium nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachzureichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter