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Bewerbung mit falschen Modultest

Verfasst: Fr 19. Jul 2024, 23:37
von HOANGANH76890@GMAIL.COM
Sehr geehrte Damen und Herren,

Heute schreibe ich Ihnen diese, weil ich Ihnen über die TestAS fragen zu möchten.

Ich habe gerade die Feststellungsprüfung am Studienkolleg Kassel (T-Kurs) abgelegt und möchte mich dann an der Universität Hamburg bewerben. Ich habe die TestAS-Prüfung mit dem Modultest im Bereich
Ingenieurwissenschaften gemacht aber mein Studienwunsch ist Informatik. Ich war verwirrt, weil für den Studiengang Informatik sollte meine Modultest im Bereich Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (Ich habe die TestAS-Prüfung im Jahr 2022 gemacht und diese TestAs-Ergebnisse im Jahr 2022 bekommt)

Die kommende TestAS-Prüfung ist am 19.10.2024, deswegen kann ich bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht die neuen TestAS-Ergebnisse mit dem passenden Modultest einreichen.

Wäre es noch möglich, dass ich mich an der Uni Hamburg bewerben könnte. Dürfte ich nach der Einschreibung dann die fehlenden TestAS-Ergebnisse einreichen? Wenn nicht, was sollte ich machen, um mich an der Universität Hamburg erfolgreich bewerben zu können. Könnten Sie mir bitte helfen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und einen schönen Tag wünsche ich Ihnen noch. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Bewerbung mit falschen Modultest

Verfasst: Mi 31. Jul 2024, 10:01
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r HOANGANH76890,

1) Der TestAS ist keine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Hamburg.

Das bedeutet, dass eine Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation auch dann möglich ist, wenn man den TestAS nicht absolviert hat bzw. eine fachspezifisches Modul absolviert hat, welches nicht zu dem Studiengang passt, für den man sich bewirbt.

2) Der TestAS ist aber ein Auswahlkriterium für die Studienplatzvergabe in der Nicht-EU-Quote. Bitte lesen Sie sich die Details zu den Auswahlkriterien in der Nicht-EU-Quote in unserem Bonuspunktesystem durch: www.uni-hamburg.de/bonuspunkte.

3) "weil für den Studiengang Informatik sollte meine Modultest im Bereich Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften"

Das ist korrekt.

4) Bitte lesen Sie sich erneut die Bewerbungsinformationen für internationale Bewerber*innen durch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

a) Sie verwechseln zum einen, wie oben erläutert, Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien.

b) Zum andern fehlen Ihnen Information bezüglich des Zeitpunktes, zu dem Nachweise einzureichen sind.

Wenn der TestAS als Auswahlkriterium berücksichtigt werden sollt, so muss dies in der Online-Bewerbung, die innerhalb des Bewerbungszeitraums abzuschicken ist, angegeben werden.

Alle Nachweise, die sich auf die Auswahlkriterien im Bonuspunktesystem beziehen (inkl. TestAS), müssen zur Immatrikulation eingereicht werden. Die Einreichung zur Immatrikulation erfolgt innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist, die mit dem Tag beginnt, an dem Sie den Zulassungsbescheid in Ihrem STiNE-Account erhalten.

Es ist also nicht möglich, diese Nachweise zur Bewerbung (i.e. innerhalb der Bewerbungsfrist) einzureichen und es ist auch nicht möglich, diese Nachweise nach dem Ende der Immatrikulationsfrist einzureichen.

5) "Dürfte ich nach der Einschreibung dann die fehlenden TestAS-Ergebnisse einreichen?"

Nein (siehe 4).

Liebe Grüße
Thomas Walter