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Alterszuschlag zum Semesterbeitrag?

Verfasst: Di 23. Jul 2024, 07:08
von JensK
Guten Morgen, die Uni Hannover wollte 800 € Zuschlag zum! Semesterbeitrag haben, da ich zu Beginn des Semesters 60 Jahre alt bin. Gibt es Ähnliches auch an der Uni Hamburg? Da mir nur die Klausur OC II zum Bachelor fehlte, hatte ich mich bereits zum Master angemeldet. Diesen Platz habe ich nach Kenntnisnahme des Alterszuschlags zurück gegeben.
Ich möchte gerne wissen, welche bereits erbrachten Leistungen anerkannt würden (B.Sc. Chemie).
Vielen Dank und Grüße
Jens Kummerfeldt

Re: Alterszuschlag zum Semesterbeitrag?

Verfasst: Di 23. Jul 2024, 10:50
von Campus-Center - Thomas Walter
Lieber Jens Kummerfeldt,

1) "Gibt es Ähnliches auch an der Uni Hamburg?"

Nein. Der Semesterbeitrag an der Universität Hamburg ist für alle Studierenden gleich. Das Alter ist also in diesem Kontext irrelevant.

2) "Ich möchte gerne wissen, welche bereits erbrachten Leistungen anerkannt würden (B.Sc. Chemie)."

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das die Module des Studiengangs anschauen, die Sie am Ende der jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... #v-2929217.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich finden Sie hier: www.uni-hamburg.de/studienbueros.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter