Moin Ihr Lieben,
Ich hoffe ihr könnt mich dabei unterstützen.
Ich fange im April meinen Master in WIING an der UHH/HAW in Vollzeit an. Sprich ich darf bis zu 20 Stunden arbeiten. Allerdings ist es bei mir etwas speziell.
Ich habe bereits eine Berufsausbildung im Großhandel und IHK Wirtschsftsfachwirt und habe ca 7 Jahre Berufserfahrung. Also was suche ich jetzt neben dem Vollzeitstudium eine Werksstudentenstelle oder eine Teilzeitstelle für bis zu 20 Stunden :S bzw. Was macht mehr Sinn?
LG
Connor
Lieber Connor,
1) "Sprich ich darf bis zu 20 Stunden arbeiten."
Das ist nicht ganz korrekt.
Es gibt seitens der Universität Hamburg keine Beschränkung der möglichen Wochenarbeitszeit unserer Studierenden. Dies gilt unabhängig davon, ob in Vollzeit oder Teilzeit studiert wird.
Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass Studierende im Vollzeitstudium gemäß universitärer Regelungen nur 20 Stunden in der Woche arbeiten dürften. Dies ist nicht der Fall.
Nach unseren Reglungen könnten Studierende so viele Stunden pro Woche arbeiten, wie sie wollen. Dabei ist die Art der Beschäftigung (reguläre Erwerbsarbeit, Praktikum, Volontariat etc.) und der konkrete Immatrikulationsstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium, Beurlaubung) irrelevant, da wir die wöchentliche Arbeitszeit nicht einschränken.
Bitte beachten Sie aber, dass sich die Aussage nur auf die Regelungen der Universität Hamburg bezieht und Sie sich bezüglich der Regelungen anderen Institutionen (Krankenkassen, Stipendiengeber etc.) selbstständig informieren müssen.
Mit der von Ihnen angesprochene "20-Stunden-Grenze" beziehen Sie sich also vermutlich auf eine Regelung des Krankenversicherungsrechts (siehe bspw. https://socialpizza.tk.de/was-ist-wenn- ... eiten/503/) und auch diese ist keine strikte Grenze, sondern besagt nur, dass man sich bei einer Überschreitung anders krankenversichern müsste. Dies ist natürlich häufig nicht sinnvoll, da außerhalb der vergünstigten Krankenversicherung der Studenten (KVdS) deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
2) "Also was suche ich jetzt neben dem Vollzeitstudium eine Werksstudentenstelle oder eine Teilzeitstelle für bis zu 20 Stunden :S bzw."
Für Informationen bzw. eine Beratung zum Thema "Arbeiten im Studium" bzw. "Studienfinanzierung" ist nicht die Universität Hamburg zuständig.
Diese Themenkomplexe werden vom Studierendenwerk Hamburg abgedeckt, das für die Studierenden aller Hamburger Hochschulen zuständig ist (siehe https://www.stwhh.de/studienfinanzierung).
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Sprich ich darf bis zu 20 Stunden arbeiten."
Das ist nicht ganz korrekt.
Es gibt seitens der Universität Hamburg keine Beschränkung der möglichen Wochenarbeitszeit unserer Studierenden. Dies gilt unabhängig davon, ob in Vollzeit oder Teilzeit studiert wird.
Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass Studierende im Vollzeitstudium gemäß universitärer Regelungen nur 20 Stunden in der Woche arbeiten dürften. Dies ist nicht der Fall.
Nach unseren Reglungen könnten Studierende so viele Stunden pro Woche arbeiten, wie sie wollen. Dabei ist die Art der Beschäftigung (reguläre Erwerbsarbeit, Praktikum, Volontariat etc.) und der konkrete Immatrikulationsstatus (Vollzeitstudium, Teilzeitstudium, Beurlaubung) irrelevant, da wir die wöchentliche Arbeitszeit nicht einschränken.
Bitte beachten Sie aber, dass sich die Aussage nur auf die Regelungen der Universität Hamburg bezieht und Sie sich bezüglich der Regelungen anderen Institutionen (Krankenkassen, Stipendiengeber etc.) selbstständig informieren müssen.
Mit der von Ihnen angesprochene "20-Stunden-Grenze" beziehen Sie sich also vermutlich auf eine Regelung des Krankenversicherungsrechts (siehe bspw. https://socialpizza.tk.de/was-ist-wenn- ... eiten/503/) und auch diese ist keine strikte Grenze, sondern besagt nur, dass man sich bei einer Überschreitung anders krankenversichern müsste. Dies ist natürlich häufig nicht sinnvoll, da außerhalb der vergünstigten Krankenversicherung der Studenten (KVdS) deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
2) "Also was suche ich jetzt neben dem Vollzeitstudium eine Werksstudentenstelle oder eine Teilzeitstelle für bis zu 20 Stunden :S bzw."
Für Informationen bzw. eine Beratung zum Thema "Arbeiten im Studium" bzw. "Studienfinanzierung" ist nicht die Universität Hamburg zuständig.
Diese Themenkomplexe werden vom Studierendenwerk Hamburg abgedeckt, das für die Studierenden aller Hamburger Hochschulen zuständig ist (siehe https://www.stwhh.de/studienfinanzierung).
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hallo Herr Walter,
Wow das ist eine Mega hilfreiche Antwort, fabelhaft. Vielen lieben Dank Herr Walter für Ihr Zeit!
Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche
LG
Connor Theobald
Wow das ist eine Mega hilfreiche Antwort, fabelhaft. Vielen lieben Dank Herr Walter für Ihr Zeit!
Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche
LG
Connor Theobald