Moin,
ich hätte hiermal eine generelle Frage die die Studierenden der Fakultät Informatik, die vor der Pandemie ihr Studium an der UHH aufgenommen hatten, betreffen.
An dieser Stelle wollte ich mich nochmal erkundigen, inwiefern diese Corona-Nullsemester die Regelstudienzeit hinsichtlich einer möglichen Exmatrikulation aufgrund der Studiendauer beeinflusst.
Beispiel: Person A startete im WS 2019/20 und ist heute im 10ten Semester.
Wann würde er eine Einladung zur der Pflicht-Studienberatung bekommen?
Hierbei habe ich aus einer OE-Folie folgende Informationen bekommen:
"Nach doppelter Regelstudienzeit plus 2 Semestern, also 14 Semestern im Bachelor
und 10 Semestern im Master, ist eine Exmatrikulation möglich" Fakultät Informatik
...werden dann einfach die Nullsemester abgezogen?
Viele Grüße
Hallo Nanashi,
nicht jeder Fachbereich lädt zu der Studienfachberatung ein.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die entsprechende Fakultät: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit freundlichen Grüßen,
nicht jeder Fachbereich lädt zu der Studienfachberatung ein.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die entsprechende Fakultät: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung