Monatsfahrkarte als Studentin der Uni Bremen

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twaltenberg
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Bearbeitet Monatsfahrkarte als Studentin der Uni Bremen

Beitrag von twaltenberg »

Liebes CampusCenter-Team,

ich bin Studentin der Universität Bremen und absloviere zur Zeit in Hamburg ein freiwilliges dreimonatiges Praktikum.

Beim HVV wurde mir mitgeteilt, da es sich um ein freiwilliges Praktikum handele, erhalte ich keinen Studentenstatus und musste daher eine Monatskarte für den Normalpreis kaufen.

Eine Kommilitonin hat mich aber darauf hingewiesen, dass Sie in solchen Fragen durchaus kulant sein können und evtl. ein Nachreichen des Formulars und so ein nachträglicher Preiserlass möglich ist?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und liebe Grüße,

Tabea Waltenberg
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Campus-Center - BK
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Re: Monatsfahrkarte als Studentin der Uni Bremen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Tabea,

unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende, die nicht an einer Hamburger Hochschule studieren, einen HVV-Berechtigungsnachweis ausstellen lassen, der sie zum Erwerb einer ermäßigten Monatskarte berechtigt.

Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Hamburg unter
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... usweis.php

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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twaltenberg
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Registriert: Mi 13. Jul 2016, 14:02

Re: Monatsfahrkarte als Studentin der Uni Bremen

Beitrag von twaltenberg »

Hallo BK,
vielen Dank für die Antwort und den Verweis auf die Uni-Seite.
weil ich mir Urlaub nehmen müsste um zu den Öffnungszeiten zum Studierendensekretariat zu gehen möchte ich vorab gerne die Kriterien klären.

Bedeuten denn Praktika im Rahmen des Studiums zwangsläufig Pflichtpraktika oder sind auch freiwillige Praktika, die sich aber auf das zukünftige Berufsfeld beziehen zugelassen?
Ich habe ja bereits die Monatskarte zum Normalpreis gekauft, da ich ab Anfang des Praktikums auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen war aber zu dem Zeitpunkt noch keine Praktikumsbescheinigung erhielt. Kann die Erstattung also wenn mein freiwilliges Praktikum zählt auch rückwirkend erstatten?

Nochmals vielen Dank für detaillierte Antworten.

Liebe Grüße,

Tabea Waltenberg
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Monatsfahrkarte als Studentin der Uni Bremen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Tabea,

aus den Internetseiten des Studierendenwerks geht nicht hervor, dass es sich dabei um ein Pflichtpraktikum handeln muss. Für den Antrag benötigen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Universität und einen Praktikumsnachweis, aus dem die Art, die Vergütung und die Dauer des Praktikums hervorgeht. Sie müssen nicht persönlich beim Studierendenwerk erscheinen, Sie können Ihren Antrag mit den Nachweisen und frankiertem Rückumschlag auch per Post schicken. Ob der Berechtigungsnachweis auch rückwirkend von der HVV anerkannt wird, bzw. Sie das bereits gezahlte Geld für die Monatskarte rückwirkend erstattet bekommen, erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk oder direkt bei der HVV.

Den Kontakt zum Studierendenwerk finden Sie unter berechtigungsnachweis@studierendenwerk-hamburg.de

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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