Teilzeitstatus aufgrund einer chronischen Erkrankung
Verfasst: Sa 17. Aug 2024, 11:42
Hallo,
Liebes Team,
ich wurde dieses Semester zum Studiengang Rechtswissenschaften zugelassen. Soweit ich gelesen habe, kann ich einen Antrag auf ein Studium im Teilzeitstatus erst stellen, wenn ich vorläufig immatrikuliert sein werde.
Ich habe ein paar Fragen:
1.Zum Ärztlichen Gutachten - müssen da alle Diagnosen sowie Symptome rein? Oder reicht ein
Schreiben meines Facharztes, dass er es aufgrund von XY Erkrankungen ein Teilzeitstudium befürwortet?
2.Darf ich das gleiche Gutachten/Schreiben für einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich und Teilzeitstatus verwenden?
3.Beim Teilzeitstudium - gibt es eine Beschränkung der Creditpoints, die man erbringen darf? Wenn ja, wie viele sind es?
Vielen Dank und Viele Grüße
tulpenrws
Liebes Team,
ich wurde dieses Semester zum Studiengang Rechtswissenschaften zugelassen. Soweit ich gelesen habe, kann ich einen Antrag auf ein Studium im Teilzeitstatus erst stellen, wenn ich vorläufig immatrikuliert sein werde.
Ich habe ein paar Fragen:
1.Zum Ärztlichen Gutachten - müssen da alle Diagnosen sowie Symptome rein? Oder reicht ein
Schreiben meines Facharztes, dass er es aufgrund von XY Erkrankungen ein Teilzeitstudium befürwortet?
2.Darf ich das gleiche Gutachten/Schreiben für einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich und Teilzeitstatus verwenden?
3.Beim Teilzeitstudium - gibt es eine Beschränkung der Creditpoints, die man erbringen darf? Wenn ja, wie viele sind es?
Vielen Dank und Viele Grüße
tulpenrws