Bearbeitet Nachweis Auslandsaufenthalt
Hallo,

zum Wintersemester 24/25 möchte ich meinen Master für Englisch auf Lehramt bei Ihnen beginnen. Zur Immatrikulation muss ich Nachweisen, dass ich einen mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land absolviert habe. Das habe ich 2017/2018 gemacht, indem ich 12 Monate als Au Pair in den USA gearbeitet habe. Um diese Art von Tätigkeit nachzuweisen muss ich einen 3-5 seitigen Bericht sowie einen Arbeitsvertrag einreichen. Leider besitze ich den Arbeitsvertrag von damals nicht mehr, aber ich habe nach Abschluss des Programmes ein Certificate of Completion von der Organisation bekommen, das meinen Aufenthalt inklusive des genauen Datums belegt. Reicht dieses Zertifikat anstelle eines Arbeitsvertrages als Nachweis?

Beste Grüße!
Re: Nachweis Auslandsaufenthalt
Liebe liphie,

1) "Reicht dieses Zertifikat anstelle eines Arbeitsvertrages als Nachweis?"

Das kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Sie müssen das Dokument bitte mit Ihrem digitalen Immatrikulationsantrag einreichen, damit meine zuständigen Kolleg*innen dieses regulär prüfen können. Vielen Dank.

2) Sicherheitshalber noch einmal der Hinweis auf die aktuelle Sonderregelung für diesen Nachweis, falls sich bei der Prüfung Ihres Dokuments im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens herausstellen sollte, dass es nicht ausreicht:

"Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2023/2024 und zum Wintersemes-
ter 2024/ 2025
aufgenommen haben, können den Nachweis bis zum Abschluss des
Studiums nachreichen." (S.2 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-49.pdf).

In diesem Fall wäre der Nachweis dann bei der Anmeldung des Masterabschlussmoduls direkt beim ZPLA einzureichen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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