Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist nachträglich aufgefallen, dass ich bei meinem Immatrikulationsantrag mein Abiturzeugnis nicht mit Vorder- und Rückseite eingesendet habe. Dies habe ich eben gerade nachgeholt.
Obwohl ich viel auf der Website der UHH recherchiert habe, habe ich keinen Überblick über die Frist für nachgereichte Dokumente bei der Immatrikulation, bzw. für die endgültige Abgabefrist der Immatrikulationsanträge.
Wird mein Immatrikulationsantrag noch für dieses Semester berücksichtigt?
Mit freundlichen Grüßen
Mathis Senkler