Frist für Nachträgliches Hochladen von Dokumenten bei der Immatrikulation

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Mathisskr
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Bearbeitet Frist für Nachträgliches Hochladen von Dokumenten bei der Immatrikulation

Beitrag von Mathisskr »

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist nachträglich aufgefallen, dass ich bei meinem Immatrikulationsantrag mein Abiturzeugnis nicht mit Vorder- und Rückseite eingesendet habe. Dies habe ich eben gerade nachgeholt.
Obwohl ich viel auf der Website der UHH recherchiert habe, habe ich keinen Überblick über die Frist für nachgereichte Dokumente bei der Immatrikulation, bzw. für die endgültige Abgabefrist der Immatrikulationsanträge.
Wird mein Immatrikulationsantrag noch für dieses Semester berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Mathis Senkler
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Frist für Nachträgliches Hochladen von Dokumenten bei der Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Mathis Senkler,

"habe ich keinen Überblick über die Frist für nachgereichte Dokumente bei der Immatrikulation"

Ich würde Sie dringend bitten, sich Ihren Zulassungsbescheid und die dort verlinkte Checkliste für die Immatrikulation erneut gründlich durchzulesen, da diese beiden Dokumente alle relevanten Informationen für die Immatrikulation enthalten.

a) Die Immatrikulationsfrist wird explizit im Zulassungsbescheid genannt.

b) Innerhalb der Immatrikulationsfrist müssen die in der Checkliste farblich markierten Dokumente (z.B. den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung i.d.R. durch das vollständige Abiturzeugnis) zwingend eingereicht werden und der Immatrikulationsantrag muss abgeschickt werden.

c) Ist eine Nachreichung nach Ablauf der 7-tägigen Immatrikulationsfrist für einen bestimmten Nachweis möglich, so ist dieser Nachweis (a) nicht farblich markiert und (b) in der Checkliste für die Immatrikulation wird eine Nachreichfrist genannt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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