Bearbeitet Bewerbung für ein Pharmaziestudium
Hallo liebes Team,

Ich habe diese Jahr Abitur gemacht und möchte nächstes Jahr Pharmazie studieren in HH . Da ich dann Alt - Abiturienten bin, gelten für mich ja andere Fristen für die Bewerbung. Bis zum 31.5.17 müsste ich mich ja dann auf hochschulstart.de bewerben und dort auch die Unterlagen hinschicken. Meine Frage lautet, ab wann kann ich mit der Bewerbung beginnen und muss ich komplett alle Unterlagen erneut hinschicken, weil ich mich dieses Jahr schon beworben habe ( es wurde mir geraten bei der Studienberatung). Kriege ich dann auch wie in diesem Jahr Mitte August Bescheid, ob ich einen Platz erhalte oder nicht? Außerdem frage ich mich, wenn ich ein Jahr warte habe ich 2 Wartesemester, muss ich mich dann bei dem Auswahlverfahren bei Wartesemester eintragen oder kann ich mich trotz meiner Wartesemester über das Auswahlverfahren der Hochschulen bewerben , da ich ja nur eins der drei Verfahren auswählen kann...

Vielen Dank im Voraus! :)
Re: Bewerbung für ein Pharmaziestudium
Liebe Studentin42,

Das Bewerbungsportal von hochschulstart.de wird in der Regel Mitte April freigeschaltet, ein genaues Datum für die Freischaltung für 2017 steht derzeit noch nicht fest.

Wenn Sie sich in diesem Jahr schon über hochschulstart.de beworben haben, können Sie Ihre Daten in eine Bewerbung für das Wintersemester 2017/18 übernehmen. Unterlagen zum Beleg von Daten, die hochschulstart.de aus Ihrer vorhergehenden Bewerbung in Ihren Antrag übernommen hat, müssen Sie nicht erneut an hochschulstart.de senden. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass alle Unterlagen vollständig sind, empfiehlt es sich aber, erneut Unterlagen zu schicken. Detaillierte Informationen von hochschulstart.de zur Wiederbewerbung finden Sie auch hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=10

Die Bescheidtermine werden im nächsten Jahr zeitlich ähnlich liegen wie in diesem Jahr.

Bei einer Bewerbung über hochschulstart.de können Sie sich immer parallel in allen drei Quoten (Abiturbestenquote, Wartezeitquote, Auswahlverfahren der Hochschulen) bewerben, d.h. Sie müssen sich hier nicht entscheiden, sondern können Ihre Wartezeit in der Wartezeitquote geltend machen und gleichzeitig am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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