Frist für Nachweis zur Krankenversicherung
Verfasst: Mi 21. Aug 2024, 01:19
Hallo,
ich bin für das kommende Semester vorläufig immatrikuliert worden (fehlender Krankenversicherungsnachweis).
Könnten Sie mir bitte mitteilen, bis wann der Nachweis über die Krankenversicherung eingegangen sein muss?
Gibt es eine Frist, die eingehalten werden muss?
Würde eine Zurücknahme der vorläufigen Immatrikulation oder eine Exmatrikulation stattfinden, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht werden würde?
Welche Konsequenzen hat der Status „vorläufig immatrikuliert“? Gibt es hinsichtlich der Teilnahme am Studium Konsequenzen oder etwas zu beachten?
ich bin für das kommende Semester vorläufig immatrikuliert worden (fehlender Krankenversicherungsnachweis).
Könnten Sie mir bitte mitteilen, bis wann der Nachweis über die Krankenversicherung eingegangen sein muss?
Gibt es eine Frist, die eingehalten werden muss?
Würde eine Zurücknahme der vorläufigen Immatrikulation oder eine Exmatrikulation stattfinden, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht werden würde?
Welche Konsequenzen hat der Status „vorläufig immatrikuliert“? Gibt es hinsichtlich der Teilnahme am Studium Konsequenzen oder etwas zu beachten?