Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meines Immatrikulationsprozesses für Medizin, musste ich zur Frage ob es endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen gab angeben, dass ich im Fach Jura eine Prüfung nicht bestanden habe.
Ist dies für meine Immatrikulation in Medizin relevant, gefährdet diese möglicherweise sogar?
MfG
Fynn August