Bearbeitet Frage zur Teilnahme am Koordinierten Nachrückverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich für das Erstsemester im Studiengang Rechtswissenschaften mit Staatsprüfung beworben, jedoch wurde meine Bewerbung leider abgelehnt. In einer E-Mail wurde mir mitgeteilt, dass die Möglichkeit des Koordinierten Nachrückverfahrens besteht, welches vom 25.08.2024 bis zum 27.08.2024 durchgeführt wird.

Laut den Anweisungen soll ich im STiNE-Portal unter "Meine Bewerbungen" in der Spalte "Aktion" den entsprechenden Button zur Teilnahme am Nachrückverfahren finden. Allerdings ist bei mir kein passender Button vorhanden, sondern nur einer namens "Anzeigen" und ein anderer namens "Drucken".

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in diesem Zusammenhang weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Mary Yadgari
Re: Frage zur Teilnahme am Koordinierten Nachrückverfahren
Hallo Mary Yadgari

Die Erklärung kann in der genannten Frist auch direkt im Stiftungsportal (hochschulstart.de) an den Bewerbungen erfolgen.
Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
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